Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der First Sensor AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts der First Sensor AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB, einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f , § 315d HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die gleichbleibende Dividende ist angesichts der aktuellen Krisensituation und unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre völlig in Ordnung und erfreulich.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und zahlt eine stabile Dividende.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Konzern-Halbjahresfinanzberichts für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 2020 

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP nur geringe Beratungsleistungen bei der Gesellschaft erbracht hat, kann die Zustimmung erfolgen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Hinblick auf die Teilnahmebedingungen  

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung an gesetzliche Bestimmungen ist nicht zu beanstanden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Hinblick auf den Vorsitz in der Hauptversammlung  

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen einen fremden HV Leiter. Er sollte aber vorher von der HV gewählt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen im Hinblick auf die Durchführungen der Hauptversammlung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ergänzung einer Präsenz HV durch eine Online Teilnahme ist sinnvoll, um den Aktionären mehr Mitwirkungsrechte zu geben.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 

 

Enthaltung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen die neuen Kandidaten spricht. Da es aber alles neue und unbekannte Kandidaten sind, müssten diese sich erst noch auf der HV vorstellen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG   

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist grundsätzlich nicht möglich auf einer virtuellen HV ohne Diskussion und Nachfragemöglichkeit abschließend über einen Beherrschungsvertrag zu entscheiden. Es ist aber auch anzuerkennen, dass der Beherrschungsvertrag schon lange vor der Krise angekündigt war. Ob ein Spruchstellenverfahren noch sinnvoll ist, kann erst nach der HV entschieden werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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