Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 4, 315a Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. Den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, kann nicht zugestimmt werden. Die CENIT AG verfügt über ausreichende finanzielle Reserven und eine EK-Quote von >40%. Zusätzlich kann im Quartalsbericht Q1 2020 ein positive Auftragsentwicklung festgestellt werden.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Auch wenn der Umsatzwachstum der CENIT AG zum Vorjahr sehr gering ausfällt, sind dennoch größere Fortschritte erkennbar. Das EBITDA i.H.v. 15,2 Mio. EUR stieg um 27,6 % zum Vorjahr. Zusätzlich positiv entwickelten sich die EPS auf 0,82 EUR/Aktie (Vj. 0,71 EUR/Aktie). Dem Vorstand ist Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat nahm seine Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle wahr und stand im engen Austausch mit dem Vorstand. Zusätzlich waren alle Aufsichtsratsmitglieder zu allen sechs ordentlichen Sitzungen und einer Telefonkonferenz anwesend.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Wahl von KPMG zum Konzernabschlussprüfer kann zugestimmt werden. KPMG prüft seit dem GJ 2019 und hat keine weiteren Dienstleistungen neben der Konzernprüfung erbracht.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von § 19 Abs. 1 der Satzung (Teilnahmerecht und Stimmrecht der Aktionäre)

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Anpassung der Satzung an die Gesetzgebung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 14 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vergütungsanpassung kann zugestimmt werden. Auch bei anderen Unternehmen ist eine prozentuale Steigerung der Vergütung zu beobachten. Zusätzlich sollten die Posten im Aufsichtsrat auch weiterhin finanzielle Anreize bieten.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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