Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.12.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Unter normalen Bedingungen fordert die SdK eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des (Konzern-)Jahresüberschusses. Dagegen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, keinerlei Dividende zu zahlen (Vj.: 0,03 Euro/Aktie). Stattdessen hat der Vorstand 48 Prozent des Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen eingestellt (2,8 Mio. Euro). Des Weiteren wollen Vorstand und Aufsichtsrat die verbleibenden 52 Prozent des Jahresüberschusses auf neue Rechnung vortragen (3,0 Mio. Euro). Zwar erkennt die SdK an, dass die COVID 19-Pandemie die Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellt. Doch belasten diese erstens erst das Geschäftsjahr 2020, und verzeichnet die Gesellschaft ausweislich des Halbjahresfinanzberichts 2020 ein zwar geringeres, aber unverändert positives Gesamtergebnis (vgl. HjB 2020, S. 16 f.). Insofern hätte eine Ausschüttung auf Vorjahresniveau nahegelegen: Bei 0,03 Euro/Aktie und 43.412.923 Aktien hätte das eine Ausschüttungssumme von 1.302.388 Euro ergeben und eine Ausschüttungsquote von 22,2 Prozent.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Provisionserträge der Gesellschaft sind erheblich gestiegen, auf 65,0 Mio. Euro (+ 11,9 Mio. Euro / + 22,4 Prozent); während die Provisionsaufwendungen sich nur leicht auf 11,7 Mio. Euro (+ 1,3 Mio. / + 12,3 Prozent) erhöht haben. Angesichts des sich daraus ergebenden Provisionsüberschusses von 53,3 Mio. Euro (+ 10,6 Mio. Euro / + 24,8 Prozent) kann die Gesellschaft auch einen gestiegenen Jahresüberschuss in Höhe von 5,9 Mio. Euro (+ 2,0 Mio. Euro / + 50,2 Prozent [!]) aufweisen und dies trotz höherer allgemeiner Verwaltungsaufwendungen (+ 2,6 Mio. Euro / + 6,0 Prozent), ungeachtet der Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 5,0 Mio. Euro und obschon gestiegener Steuern (+ 1,2 Mio. Euro / + 164,9 Prozent).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit sich das nach dem kurz gefassten Aufsichtsratsbericht beurteilen lässt, hat dieser seine Beratungs- und Aufsichtsaufgabe erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Bewerberin erscheint sowohl fachlich geeignet als auch zeitlich verfügbar. Doch steht die Zustimmung zur Wahl noch unter dem Vorbehalt ihrer Vorstellung in der Hauptversammlung und näheren Angaben zu ihren weiteren Tätigkeiten.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestehen keine Einwände: Weder prüft die KPMG AG die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren, noch beträgt deren Vergütung für allgemeinen Beratungsleistungen mehr als 25 Prozent der Vergütung von Abschlussprüfungs- und anderen Bestätigungsleistungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.