Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zur Corporate Governance / Unternehmensführung und des Vergütungsberichts sowie zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

Keine Abstimmung

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

Begründung: Die Dividende von 1,85 € je Vorzugsaktie (Stammaktie je 1,83 €) bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gewinn-Ausschüttungs­quote beträgt 38,3 % des Konzerngewinns und liegt etwas höher als im Vorjahr. Sie liegt weiterhin im Zielbereich der Finanzziele von Henkel. Die Quote hat sich weiter an die von der SdK für profitable DAX-Gesellschaften empfohlenen Höhe von 40-60 % angenähert.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

Begründung: Der Geschäftsverlauf im Jahr 2019 war weiterhin befriedigend, auch wenn einige der Planziele nicht ganz erreicht wurden, allerdings schwächelten mehrere Geschäftsfelder. Dadurch fiel der Jahresüberschuss im Konzern auf 10,5 % vom Umsatz (minus 1,2 %-Punkte). Das Konzern-Eigenkapital hingegen hat sich um 1,6 Mrd. € auf 18,6 Mrd. € erhöht und beträgt nun 59,3 % der Bilanzsumme (plus 1,6 %-Punkte).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Er hat als Vertreter der Kommandit-Aktionäre und der Arbeitnehmer seine beschränkten Befugnisse wahrgenommen. Diese sind im Wesentlichen nur beratende Funktionen; die normalen AR-Funktionen liegen beim Gesellschafterausschuss.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses

 

Zustimmung

Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat, soweit dies aus dem Geschäftsbericht ersichtlich ist, seine Befugnisse im Hinblick auf die Geschäftsführung sowie auf Aufsicht und Kontrolle des Komplementärs Henkel Management AG wahrgenommen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft schlägt nun, nach mehr als 25 Jahren, einen Wechsel des Abschlussprüfers zu, wie dies das einschlägige Recht empfiehlt. Damit kommt die Gesellschaft auch dem seit Jahren von der SdK geforderten regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers nach.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Personen, die alle entsprechende Kompetenzen in ihren professionellen Lebenswegen nachgewiesen haben und vom Nominierungsausschuss der Gesellschaft überprüft wurden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Gesellschafterausschuss

 

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Personen, die alle entsprechende Kompetenzen in ihren professionellen Lebenswegen nachgewiesen haben und vom Nominierungsausschuss der Gesellschafter überprüft wurden. Die Auswahl trägt der speziellen Eigentümersituation bei der Henkel AG &Co KGaA Rechnung.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

Begründung: Das neue Vergütungssystem ist durchaus transparent und besser ausgestaltet als das Vorherige. Allerdings sind zum einen die Versorgungszusagen bei Weitem zu hoch und zum anderen fordert die SdK mindestens 70% der variablen Komponenten als mehrjährige Vergütung. Zudem kann die Gesamthöhe einzelner Vorstandsbezüge eine Höhe erreichen, die in Anlehnung an 'social compliance' Anforderungen aus Politik und Gesellschaft durchaus hinterfragt werden könnte. Dies sollte bei der nächsten Anpassung kritisch überprüft werden.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020) gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

Begründung: Hier wird die Möglichkeit geschaffen, das Kapital der Gesellschaft durch 43,8 Millionen neue stimmrechtslose Vorzugsaktien bis 2025 zu erhöhen. Da hierdurch keine Verwässerung bei den Stimmrechten der Stammaktionäre entsteht, kann dem zugestimmt werden. Aus der Sicht der Demokratisierung des Aktienbesitzes wäre aber die Ausgabe von neuen Stammaktien mit Bezugsrecht der Aktionäre interessanter.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Neufassung von Artikel 20 Absatz 2 der Satzung

 

Zustimmung

Begründung: Hier handelt es sich um die Anpassung der Satzung an die neue Gesetzeslage für den Nachweis des Aktienbesitzes mit Bezug auf die Hauptversammlung der Gesellschaft.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.