Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Knorr-Bremse AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Dem Dividendenvorschlag wird zugestimmt. Damit werden die Aktionäre an der guten Geschäftsentwicklung in angemessenen Maße beteiligt.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand hat angesichts der guten Geschäftsentwicklung einen ordentlichen Job gemacht.

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Teilnahmequote (98 %) an den Sitzungen war außerordentlich. Ein sehr kompetenter und neuer CEO konnte gefunden werden, es spricht nichts gegen die Entlastung des Aufsichtsrats.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die prüferischen Kosten sind zwar angestiegen, dies hängt aber auch mit IFRS 16 zusammen. Gegen die Bestellung von KPMG spricht nichts.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Vergütung des Vorstands ist transparent und nachvollziehbar. Die kurzfristige variable Vergütung ist an den finanziellen Leistungskriterien Umsatz, Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) und Net Working Capital (Nettoumlaufvermögen) sowie Qualität ausgerichtet. Damit wird die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf Profitabilität und weiteres Wachstum gefördert. Die kurzfristige variable Vergütung orientiert sich ferner an nichtfinanziellen Leistungskriterien. Das unterstützt die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens, die auch soziale und ökologische Aspekte einschließt und die nachhaltige Unternehmensentwicklung in den Blick nimmt.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Vergütung ist angemessen mit Blick auf die Größe des Unternehmens.

 

TOP 8 Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Dr. Thomas Enders, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Wohnort: Tegernsee
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Herr Dr. Enders bringt viel Erfahrung mit aus seiner Zeit bei Airbus.

 

Heinz Hermann Thiele, Unternehmer, Wohnort: München
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Herr Thiele kann die beiden anderen neuen Aufsichtsräte gut in die Geschicke des Konzerns einarbeiten. Er war selber jahrelang Vorstand des Unternehmens.

 

Dr. Theodor Weimer, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG, Wohnort: Wiesbaden
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Herr Weimer bringt vor allem Kapitalmarkt Know-How mit das der Knorr Bremse AG vor allem bei zukünftigen Anleiheemissionen oder Ähnlichen helfen könnte.

 

TOP 9 Satzungsänderung von § 21 Abs. 1 Satz 2 (Nachweis des Aktienbesitzes)

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Formaler Beschluss im Zusammenhang mit ARUG

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.