Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG zum 31. Dezember 2019, desgebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichts-rats für das Geschäftsjahr 2019 sowie

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Anders als in Vorgängerjahren sind nicht bereits vorweg hohe Beträge in die Rückstellungen gebucht worden, so dass der Dividendenvorschlag näher an einer Vollausschüttung als an den von der SdK angestrebten 40-60% liegt und somit abzulehnen wäre. Es wird aber glaubhaft versichert, dass das daran liegt, dass große Erträge stichtagsbedingt erst in dem GJ folgenden Januar anfielen und somit die Ausschüttung gerechtfertigen, die dann im üblichen Rahmen läge. Und die nennenswerten Aktienrückkäufe sollten auch erwähnt sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mit-glieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 201

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der Vorstand die Energiekontor AG hat Geld verdienen lassen, scheint er seine Aufgaben erfüllt zu haben.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat augenscheinlich seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vergütung des AR scheint nicht zu hoch, warum aber in diesem Jahr eine 50% Erhöhung notwendig sein soll, erschließt sich nicht, laut GB S. 198 sind im letzten Jahr 90T€ Vergütung gezahlt worden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß S.162 GB erhält die PKF fast ausschließlich ein Honorar für die Prüfung. Es spricht somit nichts gegen die PKF als AP.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Dieser bei letzter Beschlussfassung als Vorratsbeschuß bezeichnete TOP ist durchaus genutzt worden. Gleichzeitig sind aber Optionen ausgenutzt worden und haben neue Aktien geschaffen. Beide Ermächtigungen sollten verschwinden, die angebliche Flexibilität bringt dem freefloat keine Vorteile.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (Teilnahmerecht)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung beinhaltet eine Anpassung an den Gesetzestext und ist damit unproblematisch.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.