Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MEDION AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Vorstands der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Prognosen für den Konzernumsatz, den Rohertrag und die EBT wurden übererfüllt und konnten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.

 

 

TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es fanden in der Berichtsperiode vier Aufsichtsratssitzungen statt. Der AR hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach dem Aktiengesetz wurden erfüllt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die KPMG AG wurde 2019 erstmalig mandatiert. Eine die Neutralität des Prüfers möglicherweise einschränkende abschlussfremde Beratungstätigkeit ist nicht bekannt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeiten der Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und der Stimmrechtsausübung ohne Teilnahme (Briefwahl) und entsprechende Ergänzungen der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen sehen eine Anpassung an die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation vor.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über das ersatzlose Streichen von § 13 Abs. 2 und 3 der Satzung betreffend die Form der Übermittlung von Mitteilungen über die Einberufung der Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen sehen Anpassungen nach den Vorgaben der ARUGII vor.

 

 

TOP 7 Neuwahl zum Aufsichtsrat

 

a) Dr. Rudolf Stützle

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wahl der Aufsichtsräte wird wesentlich vom Mehrheitsaktionär Lenovo bestimmt. Alle vorgeschlagenen Kandidaten haben auch in der abgelaufenen Periode amtiert. Die SdK bewertet die Tätigkeit des Aufsichtsrates als Team mit dem Ergebnis, dass der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen auch gegenüber den Minderheitsaktionären bisher nachgekommen ist. Deshalb kann eine Widerwahl befürwortet werden.

 

b) Wai Ming Wong

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie TOP7a

 

c) Gianfranco Lanci

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie TOP7a

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder Wong und Lanci sind Mitglieder des Managements in Unternehmen der Lenovo Group. Allein Herr Stützle kann als unabhängiges Mitglied des AR betrachtet werden. Von daher ist die Aufbesserung seiner Bezüge von 120TEUR auf 160TEUR nach neun Jahren AR-Tätigkeit nachvollziehbar.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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