Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie - der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG - betrug im Berichtsjahr 0,38 € je Aktie (Vorjahr 0,66 € je Aktie). Es sollen Mittel aus der Gewinnrücklage entnommen werden und 0,40 € pro Anteilsschein (Vorjahr 0,45 € je Aktie) ausgeschüttet werden. Entsprechend der Dividendenpolitik sollte die Ausschüttung nach Möglichkeit nicht reduziert werden. Entsprechend dieser Aussage, dem Ergebnis in 2019 und der aktuellen Krise ist die Dividende akzeptabel.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen in 2019 erfolgreich geführt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung in 2020 auf das absolute Mindestmaß beschränkt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie der Bericht des Aufsichtsrats zeigt hat er den Vorstand umfassend beaufsichtigt und beraten. Es ist allerdings zu kritisieren, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung in 2020 auf das absolute Mindestmaß beschränkt.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat bzw. Nachbesetzung

 

a. Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Senatorin für Häfen ist qualifiziert und hat auch nicht zu viele Mandate.

 

b. Dietmar Strehl, Bremen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Senator für Finanzen ist qualifiziert und hat auch nicht zu viele Mandate.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vom Wirtschaftsprüfer angeregte Präzisierung der Satzung erscheint sinnvoll.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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