Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.09.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK spricht sich für eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des Konzernjahresergebnisses aus. Die Ausschüttung von 0,55 € entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 0,61 € einer Ausschüttungsquote von generösen 90%. Aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen nach wie vor über einen hohen Cash-Flow und über eine hohe Nettoliquidität verfügt, kann dem Beschlussvorschlag dennoch die Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand kann aufgrund der vorgelegten Ergebnisse eine gute Arbeit attestiert werden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist augenscheinlich seinen Pflichten in Hinblick auf die Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist gut aufgestellt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: KPMG ist seit dem Jahr 2016 mit der Abschlussprüfung betraut. Gründe gegen eine weitere Beauftragung sind nicht ersichtlich, da sich die sonstigen erbrachten Leistungen und andere Bestätigungsleistungen noch auf einem akzeptablen Niveau befinden. Die SdK spricht sich aber dennoch für eine strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung aus.

 

 

TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen den Erwerb eigener Aktien ist prinzipiell nichts einzuwenden, da die Gesellschaft auch eine sehr generöse Dividendenpolitik betreibt. Jedoch kann die Veräußerung auch teilweise unter Ausschluss der Bezugsrechte insbesondere gegen Sacheinlage erfolgen. Dies lehnt die SdK ab, da zudem noch das genehmigte Kapital 2017 besteht, in dem die Gesellschaft bis zu 50% des Grundkapitals erhöhen kann. Und dies auch gegen Sacheinlage (20%), bei der der Bezugsrechtsausschluss wesensimmanent ist.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Standardanpassung, die aus Sicht der SdK zustimmungsfähig ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.