Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Aussprache und ggf. Beschlussfassung zum Übernahmeangebot von Asklepios

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über eine Änderung des § 17 Ziff. 3 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die SdK vor dem Hintergrund der geplanten Übernahme durch Asklepios den Schutz der Minderheitsaktionäre kritisch im Blick behalten wird, erscheint der Vorschlag von B. Braun unverhältnismäßig. Mit der Neufassung dieses Paragrafen, wonach selbst bei einfachen HV-Beschlüssen eine Drei-Viertel-Mehrheit für die Beschlussfassung erforderlich sein soll, wäre der Streubesitz in einem weiterhin durch Spannungen im Aktionärskreis gelähmten Unternehmen verfangen. Es kann daher nicht von Vorteil sein, dem Wunsch des Aktionärs B. Braun - zufällig mit 25,2% am Unternehmen beteiligt - nach einer solchen Blockademehrheit nachzukommen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern

 

3.1 Frau Dr. Annette Beller wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.2 Frau Dr. Katrin Vernau wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.3 Herr Eugen Münch wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.4 Herr Wolfgang Mündel wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.5 Herr Prof. Dr. Gerhard Ehninger wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.6 Herr Jan Hacker wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.7 Frau Christine Reißner wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

3.8 Frau Dr. Brigitte Mohn wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe für die Abberufung vor, zumal die Wahlperiode des Aufsichtsrats ohnehin mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung enden würde. Sollten im Rahmen der Hauptversammlung Pflichtverletzungen dieses AR-Mitglieds offensichtlich werden, behält sich die SdK vor, den Abwahlantrag zu unterstützen.

 

TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

4.1.

Herr Dr. Jan Liersch, Düsseldorf, Geschäftsführer Broermann Holding GmbH, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Nach dem Vorschlag des Aktionärs Asklepios soll Herr Dr. Liersch nur im Falle der Abberufung von Frau Dr. Katrin Vernau als deren Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.2.

Frau Dr. Julia Dannath-Schuh, Hamburg (gemäß Einberufungsverlangen des Aktionärs B Braun) / Merchweiler (gemäß Einberufungsverlangen des Aktionärs Asklepios), Managing Partner Manres AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.3.

Frau Dr. Annette Beller, Kassel, Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.4.

Herr Dr. Stefan Ruppert, Oberursel, stellvertretendes Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.5.

Frau Prof. Dr. Claudia Barth, Köln, Chief Medical Officer B. Braun Avitum AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.6.

Herr Kai Hankeln, Hamburg, Vorstandsvorsitzender Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.7.

Frau Dr. Katrin Vernau, Hamburg, Verwaltungsdirektorin des WDR Westdeutscher Rundfunk, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

4.8.

Frau Irmtraut Gürkan, Alsbach-Hähnlein, Diplom-Volkswirtin, ehemalige kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass die SdK die gestellten Abwahlanträge von B. Braun und Asklepios nicht mittragen wird, erübrigt sich die Frage nach der fachlichen Eignung und der zeitlichen Verfügbarkeit der hier zur Wahl stehenden Kandidaten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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