Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2020



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Zur Beachtung: Das gezeichnete Kapital der Jungheinrich AG ist in 54.000.000 stimmberechtigte Stamm- und in 48.000.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien eingeteilt. Die stimmberechtigten Stammaktien befinden sich zu 100% je zur Hälfte im Besitz der Familien der Töchter des Unternehmensgründers Dr. Friedrich Jungheinrich. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien sind breit gestreut. Mangels Stimmrechts drücken die in Klammern gesetzten Abstimmungsempfehlungen daher keine Abstimmungsempfehlung im engeren Sinne, sondern lediglich die Meinung der SdK zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

[Keine Abstimmung erforderlich]

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht bei einem von 1,73 € auf 1,75 € leicht gestiegenen Ergebnis je Vorzugsaktie die Ausschüttung einer gegenüber Vorjahr leicht gesunkenen Dividende von 0,48 € und damit leicht unter Höchstniveau vor. Dieses entspricht einer Ausschüttungsquote von gut 27% und bewegt sich damit in der Spanne der implementierten Dividendenpolitik, die eine Ausschüttungsquote von 25 bis 30% des Konzernergebnisses vorsieht. Ausgehend von der Forderung der SdK nach einer in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär ist die Ausschüttungshöhe somit nicht ausreichend, die SdK trägt den Beschlussvorschlag in Zeiten der Corona-Pandemie angesichts solider Finanzkennzahlen sowie der jüngst aktualisierten Prognose aber mit.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Im Berichtsjahr gelang es dem Jungheinrich-Konzern trotz zunehmender konjunktureller Herausforderungen erstmalig, prognosegemäß und mit Blick auf die Planung vorzeitig Umsatzerlöse von mehr als 4 Mrd. € zu generieren. Weiterhin verfehlten die Auftragseingänge mit gut 3,9 Mrd. € sowie auch das EBIT mit 263 Mio. € nur knapp die Werte der Ursprungsprognose. Gleiches gilt für den gegenüber Vorjahr nun nur leicht gesunkenen Marktanteil im Kern- und Heimatmarkt Europa. Strategisch und technologisch ist der Konzern auf seinen Zukunftsmärkten bei nach wie vor soliden Bilanzverhältnissen aus Sicht der SdK auch in Corona-Zeiten weiterhin gut aufgestellt. Die kürzlich vorgelegten Halbjahreszahlen sowie die zwischenzeitlich aktualisierte Prognose bestärken die SdK ferner in der Hoffnung, dass Jungheinrich die Pandemie samt Folgen zwar nicht ohne Blessuren aber im Kern unversehrt überstehen dürfte. Am TSR (Total Shareholder Return) sind die genannten konjunkturellen Entwicklungen sowie die Corona-Pandemie naturgemäß nicht spurlos vorbeigegangen, dieser konnte sich bei einer fast stabilen Dividendenauskehrung und mit erhöhter Visibilität bezüglich der künftigen Konzernentwicklung in den vergangenen Wochen aber befestigen. Kurzum, der Vorstand hat im Berichtsjahr erneut sehr ordentliche Arbeit zum Wohle des Konzerns und seiner Anteilseigner geleistet und kann daher entlastet werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines ausführlichen Berichts seiner Kontrollfunktion u. a. in fünf Präsenzsitzungen und diversen Ausschusssitzungen nachgekommen. Im Berichtsjahr befasste sich der Aufsichtsrat dabei u.a. auch umfangreich mit Vorstands- und Aufsichtsratspersonalia und sicherte dadurch die künftige Unternehmensentwicklung personell ab. Mit Blick auf das von der SdK präferierte Leitbild von guter Unternehmensführung verbleiben aber analog zu den Vorjahren immer noch Aufgaben wie z. B. die Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung, die Abschaffung variabler Vergütungsbestandteile für Aufsichtsräte und die Aufgabe der Vorzugsaktien.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung unterstützt die SdK den vorgeschlagenen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Anpassung an eine veränderte Gesetzeslage und sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Möglichkeit der Aufzeichnung und Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild und entsprechende Änderung der Satzung (neuer § 19 Absatz 6; Ort und Einberufung der Hauptversammlung)

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Mittels der vorgeschlagenen Ermächtigung können sowohl die Teilnehmerzahlen als auch die Transparenz der Hauptversammlung erhöht werden, was die SdK ausdrücklich begrüßt. Zugleich „modernisiert“ der Beschlussvorschlag die Veranstaltung Hauptversammlung.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Möglichkeit der Abhaltung von Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten sowie die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung der Stammaktionäre durch Briefwahl und entsprechende Änderung der Satzung (neuer § 19 Absätze 7 bis 10; Ort und Einberufung der Hauptversammlung)

 

[Zustimmung]

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Ermächtigungen werden von der SdK unter der Maßgabe unterstützt, dass, im Unterschied zur aktuellen Situation, die Rechte der Aktionäre in einem künftigen virtuellen oder hybriden Format vollumfänglich gesichert werden. In diesem Sinne „modernisiert“ dann auch dieser Beschlussvorschlag künftige Hauptversammlungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.