Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Jahresabschluss wurde vom Abschlussprüfer KPMG AG im März 2020 testiert.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Unternehmen als Ticketvermarkter für Veranstaltungen wird von den politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie Ausgangssperren, Versammlungsverbote und teilweise Einschränkung der Gewerbefreiheit besonders hart getroffen. Der Suspendierung der Dividende zwecks Erhalt einer notwendigen Liquidität kann deshalb ausnahmsweise entsprochen werden.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Jahr 2019 war ein Rekordjahr für das Unternehmen. Die relevanten Kennzahlen stiegen im zweistelligen Prozentbereich, der Kurs der Aktie stieg um 72%.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in der Berichtsperiode ausweislich seines Berichtes insgesamt fünfmal. Er hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die formalen Voraussetzungen nach §171 AktG wurden erfüllt. Über die Präsenz bei den Sitzungen wird keine Aussage gemacht, dies muss in der HV hinterfragt werden.

 

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die KPMG AG prüft seit 2017. Das Abschlusshonorar für 2019 betrug 433 TEUR, sonstige Leistungen wurden für 20 TEUR erbracht, Bestätigungsleistungen für 27 TEUR berechnet. Die Richtlinien der SdK hinsichtlich Prüfungsdauer und prüfungsfremden Leistungen (weniger als 25% v. Prüfungshonorar) werden erfüllt.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien ist auf max 10% begrenzt, es besteht ein Ausschluss von Eigenhandel und die Rückkaufbedingungen entsprechen den von der SdK akzeptierten Regeln. Allerdings, solange die Dividende richtigerweise aufgrund der cornabedingten wirtschaftlichen Folgen ausfällt, sollte auch kein Rückkauf eigener Aktien erfolgen. Eine erneute Abstimmung auf der nächsten Hauptversammlung, unter anderen wirtschaftlichen Umständen, ist zu empfehlen.

 

 

 

TOP 8 Neufassung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder)

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die SdK plädiert im Interesse des Streubesitzes für einen unabhängigen vierten Aufsichtsrat aus folgenden Gründen: 1) Überlastung Herr Kundrun durch sieben weitere Funktionen. 2) Abhängigkeit Frau Thümmel vom Hauptaktionär.

 

 

 

TOP 9 Neufassung von § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Satzungsänderung folgt den Vorgaben der ARUGII.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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