Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Wohnen SE und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Wohnen SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der auf das Geschäftsjahr 2019 anwendbaren Fassung zum 31. Dezember 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der Deutsche Wohnen SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient. Laufender Cashflow und Bestand an liquiden Mitteln sollten trotz Corona auskömmlich sein, die verdiente Dividende in 2020 auszahlen zu können, ohne die Liquiditätssituation zu beeinträchtigen

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Berliner Mietendeckel traf den Vorstand nicht unvorbereitet. Jedoch kommt die in der Krise geborene Kommunikationsstrategie mit allen Stakeholdern wohlmöglich zu spät, um politisch etwas zu bewegen. Der Aktienkurs notiert um mehr als 20% unter dem NAV (Net Asset Value). Ein positives Urteil, zur Normenkontrollklage vor dem 2.Senat des BVerfG, "Wer beim "Mietendeckel" zuständig ist", vielleicht schon in 2021, sollte den Kurs beflügeln. Operativ und strategisch geht das Unternehmen m.E. den richtigen Weg mit dem 4-Punkte-Plan, nämlich vor allem mehr Neubauten und Mietwohnungen bezahlbar zu bauen. Die gesellschaftliche Verantwortung wird versucht zunehmend gerecht zu werden (eigener (individueller) Mietendeckel bei 30% Nettoeinkommen, Neubau mit hohem Anteil bezahlbaren Wohnraums, Quartiersinitiativen, um soziale Brennpunkte zusammen mit den Bezirken zu entkrampfen etc.).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der einzige Vorwurf, den man dem Aufsichtsrat machen kann, ist m.E. bei 70% Abhängigkeit Berlin den Vorstand nicht rechtzeitig genug für das soziale Umfeld (dialogorientierter stakeholder-Ansatz bei rot-roter Landesregierung) sensibilisiert zu haben. Betriebswirtschaftliche Zahlen, steigende Werte der Kundenzufriedenheit sprechen nicht für substanzgefährende Risiken, obwohl nun der Mietendeckel als größeres Risiko mit mittlerer Wahrscheinlichkeit in den Geschäftsbericht Eingang gefunden hat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: KPMG prüft seit 4 Jahren, die sonstigen Leistungen sind vernachlässigbar, so dass kein Grund erkennbar ist, an der formellen Unabhängigkeit zu zweifeln.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Wahl von Matthias Hünlein

 

Zustimmung

 

Begründung: Finanz- und Immobilienexpertise zeichnen Herrn Hünlein aus, der Herrn Flach auf dem Aufsichtsratsvorsitz vor 2 Jahren folgte.

 

b) Wahl von Kerstin Günther

 

Zustimmung

 

Begründung: Ihr internationaler Background, Ihre profunde Expertise in ITK (Informationstechnologie, Telekommunikation) und ihre gute Vernetzung sollten Frau Günther in die Lage versetzen, der Deutschen Wohnen innovative Impulse zu geben und bei regulatorsichen Themen beraten zu können.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderungen von § 3 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 5 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft (Informationsübermittlung und Nachweis über den Anteilsbesitz)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gründe für die Änderungen und Modernisierungen der Satzung sind nachvollziehbar. Sie beeinträchtigen die Aktionäre nicht in unvertretbarem Maße.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.