Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.07.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die LEONI AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Am Anfang des Geschäftsjahres 2019 war bereits abzusehen, dass LEONI eine schwierige Phase bevorsteht. Nun fielen die Zahlen schlechter aus als anfangs noch vermutet, besonders im Bereich des Cashflows. Auch wenn drei der fünf Vorstandsmitglieder, deren Entlastung hier zur Abstimmung steht, nicht an den Fehlentscheidungen der Vergangenheit beteiligt waren, wird die SdK die Entlastung des Vorstands ablehnen. Für eine Zustimmung ist die Gesamtlage des Unternehmens zu prekär. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen getroffen, um das Unternehmen wieder auf die Beine zu bringen. Ob diese Effektiv sind, wird sich in den folgenden Jahren erst zeigen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist maßgeblich für die jetzige Situation des Unternehmens verantwortlich. Es ist in den vergangenen Jahren seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nicht nachgekommen und hat ein zu schnelles und unkoordiniertes Unternehmenswachstum nicht verhindern können. Besonders die Leistung von Herrn Probst ist zu kritisieren, da dieser in der Vergangenheit auch die Position des Vorstandsvorsitzenden von LEONI innehatte. Somit ist Herrn Probst teilweise auch operativ für die gegenwärtigen Zustände verantwortlich. Um der schwierigen Situation entgegenzuwirken, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 19 Aufsichtsratssitzungen abgehalten. Ob diese extensive Beratung Früchte tragen wird, wird sich in Zukunft zeigen. Für das Geschäftsjahr 2019 wird die SdK jedoch die Entlastung des Gremiums ablehnen.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte erfüllt zweifelsohne die fachlichen Erfordernisse, um LEONI zu prüfen. Im gelaufenen Geschäftsjahr betrug allerdings das Verhältnis zwischen Beratungs- und Prüfungshonorar 62 Prozent und befindet sich deutlich über der maximal tolerierten Obergrenze der SdK von 25 Prozent. Diese Beratungshonorare wurden unter anderen für Leistungen im Rahmen der Refinanzierungsmaßnahmen bezahlt. Was diese genau beinhalten und warum gerade der Abschlussprüfer diese Leistungen zwingend erbringen musste, muss von der Verwaltung auf der HV noch erklärt werden. Die SdK behält sich daher vor, der Wahl des Abschlussprüfers doch zuzustimmen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Wahl von Frau Stachelhaus in den Aufsichtsrat abzulehnen. Sie scheint sowohl die fachlichen, als auch die zeitlichen Erfordernisse zu erfüllen, um als Aufsichtsrat bei LEONI tätig zu sein.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und eines sonstigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wird auf der HV zu klären sein, zu welchen Zwecken LEONI eigene Aktien zurückkaufen sollte. Insbesondere die Verwendung der eigenen Aktien gegen Sacheinlage sieht die SdK äußerst kritisch. Zudem hat das Unternehmen unverkennbare Liquiditätsengpässe, so dass die Verwendung liquider Mittel zum Erwerb eigener Aktien aus Sicht der SdK als nicht priorisierend eingestuft werden muss.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung möchte sich von der Hauptversammlung ein neues bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 20% des Grundkapitals genehmigen lassen. Der maximale Bezugsrechtsausschluss liegt bei 10%. Somit liegen die Grenzen aus Sicht der SdK in einem akzeptablen Rahmen. Allerdings umfasst der Kapitalvoratsbeschluss auch eine Erhöhung gegen Sachleistung, die die SdK äußerst kritisch sieht. Zudem besitzt die Gesellschaft noch einen aktuellen Kapitalvorratsbeschluss (Genehmigtes Kapital 2017) bis zum 10. Mai 2022, der eine Grundkapitalerhöhung von bis zu 50% beinhaltet. Kumuliert mit TOP 6 und TOP 7 würde sich daraus eine Gesamtermächtigung von bis zu 80% des Grundkapitals ergeben. Dies ist aus Sicht der SdK eindeutig zu hoch. Daher muss der Kapitalvorratsbeschluss aus Sicht der SdK abgelehnt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das System zur Vorstandsvergütung ist transparent und verständlich dargestellt. Allerdings beinhaltet das vorgelegte Vergütungssystem aus Sicht der SdK einige kritische Punkte: - Das Verhältnis zwischen kurzfristiger und langfristiger variabler Vergütung (circa 42 zu 58%) beinhaltet aus Sicht der SdK eine zu große kurzfristige Komponente. Aus Sicht der SdK sollte das Verhältnis 30% zu 70% betragen. - Die Aktienhaltefrist bei der hälftigen Brutto-Auszahlung der LTI-Komponente ist mit lediglich einem Jahr deutlich zu kurz bemessen. Dies spiegelt keine nachhaltige Komponente wider. Die SdK fordert hier mindestens 3 Jahre Haltefrist. - Die Altersvorsorgeleistungen liegen mit 30% des jährlichen Festgehaltes weit über den Forderungen der SdK (maximal 5% der Festvergütung). Aus diesen benannten Gründen kann die SdK das neue System zur Vorstandsvergütungsregelung nicht zustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.