Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird erneut mit € 0,70 je Aktie vorgeschlagen, auch wenn nur ein relativ kleiner Anteil des Jahresüberschusses ausgeschüttet wird, sind wir in diesem Jahr dankbar, dass die Dividende nicht gestrichen wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat erneut sehr gute Zahlen vorgelegt und seit Jahren sowohl in Amerika wie auch in der Naturkosmetik erheblich investiert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand scheint gut zu funktionieren. Gemäß Aufsichtsratsbericht ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben bezüglich der Beratung und Kontrolle nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich die gegen die Wiederwahl von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, sprechen.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigen Kapitals I nach § 5 Abs. 2 der Satzung und über die Schaffung eines genehmigten Kapitals I; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 9

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 9

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II nach § 5 Abs. 4 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 9

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie des bestehenden bedingten Kapitals nach § 5 Abs. 5 der Satzung und über die erneute Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft beantragt die Aufhebung der bisher nicht ausgenutzten genehmigten Kapitalien und die Genehmigung wie folgt:

 

TOP 6 - Kapital I                                                                 €      42 Mio.

TOP 7 - Kapital II                                                                €      25 Mio.

TOP 8 - Kapital III                                                               €      25 Mio.

TOP 9 – Wandel- und/oder Optionsanleihen                     €      42 Mio.

 

Auch wenn es sich um die Erneuerung von in der Vergangenheit bereits in dieser Größenordnung genehmigter Kapitalien handelt, ist die SdK der Auffassung, dass die Ausschöpfung der Genehmigung für die kommenden fünf Jahren in maximaler Höhe von 50 % des Grundkapitals nicht angemessen ist.

 

Die SdK sieht die maximale Größenordnung für die Genehmigung von Vorratsbeschlüssen zur Kapitalerhöhung mit maximal 25 % als angemessen an. Bei darüberhinausgehendem Kapitalbedarf ist die Hauptversammlung zu befragen. Da die Summe der zur Abstimmung gestellten Vorratsbeschlüsse die Höchstgrenze deutlich übersteigt, werden die Vorratsbeschlüsse insgesamt abgelehnt.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Derzeit verfügt die Gesellschaft bereits über knapp 10 % der eigenen Aktien, so dass es derzeit keinen Raum für weitere Erwerbe gibt. Vorratsbeschlüsse können dann in der kommenden Hauptversammlung gefasst werden.

 

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Satzung (Anpassung an das Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II“

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzung ist geänderten gesetzlichen Regelung anzupassen.

 

 

TOP 12 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Michael Herz legt sein Aufsichtsratsmandat nieder und zum Nachfolger wird Herr Wolfgang Herz vorgeschlagen. Diesem Vorschlag stimmen wir ebenso zu wie auch für Frau Beatrice Dreyfus als Ersatzmitglied.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.