Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vonovia SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vonovia SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der Vonovia SE

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit 73 % oberhalb des üblichen Rahmens, erscheint aufgrund des stabilen Geschäftsmodells und der Liquiditätsplanung aber gut vertretbar.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich weiterentwickelt und die gesetzten Ziele teils übertroffen. Gegen seine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben umfassend nachgekommen und berichtet hierüber transparent. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Bedenken gegen die Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen nicht.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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