Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der New Work SE zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB


Keine Abstimmung erforderlich

 


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ja


Begründung: Das berichtete Ergebnis je Aktie beträgt 6,13 €, der Ausschüttungsvorschlag sieht die Zahlung einer Dividende je Aktie von 2,59 € vor. Dieses stellt nicht nur eine erneute Anhebung der „Regeldividende“, sondern auch eine Ausschüttungsquote von gut 42% dar und bewegt sich somit innerhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsbandbreite von 40 bis 60% des Konzernergebnisses.

 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Ja


Begründung: Wie eigentlich immer in den letzten Jahren hat sich der nun in New Work SE umbenannte Konzern im Berichtsjahr prächtig entwickelt und Bestwerte bei Umsatz und Ergebnis erzielt. Die Prognosen für 2019 wurden dabei im Wesentlichen erfüllt. Ob sich diese Wachstumsstory, analog zur bisherigen Entwicklung, unter den coronabedingt geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren fortsetzen kann, wird sich zeigen. Nicht zuletzt diese Frage dürfte den Aktienkurs und damit den TSR (Total Shareholder Return), trotz Anstieg der „Regeldividende“ und sehr guter Geschäftsentwicklung, belastet haben. Die Bilanz ist unverändert solide, gleiches gilt für den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und die Liquiditätssituation, so dass der Konzern gut gerüstet in die Zukunft startet.

 


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ja


Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat in u.a. vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen, einer Strategietagung und diversen Ausschusssitzungen seiner Überwachungsaufgabe gerecht geworden. Auch beim wichtigen Thema „Führungspersonalia“ konnten mit Herrn Weiss und Frau von Strombeck als Ersatz für das bewährte Führungsduo Winners/Dr. Vollmoeller überzeugende Nachfolgelösungen präsentiert werden.

 


TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Ja


Begründung: Gegen eine erneute Bestellung von PWC gibt es seitens der SdK auch dieses Jahr keine Einwände.

 


TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Ja


Begründung: Gegen die Neuwahl von Herrn Weiss anstelle des ausscheidenden Herrn Winners bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.