Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hatte in den Vorjahren stets weniger als die von der SdK geforderten 40 % des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet. In diesem Jahr soll jedoch bei einem Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,30 Euro eine Dividende in Höhe von 0,75 Euro ausgeschüttet werden. Um eine gewisse Dividendenkontinuität zu gewährleisten, ist der Vorschlag verständlich. Dieser ist auch zustimmungsfähig, da Krones in einer relativ stabilen Branche aktiv ist, deren Produkte auch in Krisenzeiten nachgefragt werden. Ferner ist die bilanzielle Situation der Gesellschaft gut. Dies zeigt sich in einer komfortablen Eigenkapitalsituation von rund 41 % und durch eine sehr geringe Finanzverschuldung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Generell hat sich das Geschäft der Gesellschaft in den letzten zwei Jahren deutlich eingetrübt. Die bisherigen Strategien (Preiserhöhungen, Verlagerungen der Prozesstechnik) haben noch keine Früchte getragen und sind teilweise nicht innerhalb des prognostizierten Zeitraums umgesetzt worden. Auch die über den Erwartungen liegenden Personalkosten werfen Fragen auf. Die Gründe für den Abgang von Herrn Andersen als CFO inmitten des Geschäftsjahres bleiben bisher auch im Dunkeln. Da jedoch alle fraglichen Punkte im Rahmen des unternehmerischen Risikohandelns liegen, und keine grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft bekannt sind, kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden unter dem Vorbehalt, dass auf oder bis zur Hautversammlung keine Hinweise, die auf Gegenteiliges hindeuten, bekannt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung sprechen würde, auch wenn der Abgang des CFO in Mitten des Geschäftsjahres und die Verfehlungen der Ziele Fragen aufwerfen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Aufgrund der weltweiten Präsenz und der hohen Qualifikation des Personals ist Ernst & Young bestens geeignet, die Prüfung der Abschlüsse der Krones AG vorzunehmen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 2 der Satzung (Bekanntmachungen und Mitteilungen) und § 18 Abs. 1 Satz 2 der Satzung (Teilnahmerecht/Geschäftsordnung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Damit die Regelungen der Satzung dem aktuellen Stand der Gesetze entsprechen, sind die Änderungen nachvollziehbar. Diesen kann zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.