Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufsichtsrat und Abschlussprüfer haben die Jahresabschlüsse und den Lagebericht der Klöckner & Co SE geprüft, gebilligt bzw. keine Einwände gegen die Rechnungen erhoben.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In den schwierigen und schwankenden Märkten der Konzernaktivitäten hat der Vorstand den Umbau des Konzerns weiter voran getrieben ohne das Eigenkapital der Gesellschaft zu stark zu belasten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat mit hoher Präsenz in 6 Sitzungen sich mit dem Geschäft, der Planung, Personalfragen und den Rechnungsabschlüssen ausreichend befasst. Der Bericht des AR hierzu ist umfassend.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft die (Vor-)Gesellschaft bereits seit 2006. Die SdK fordert einen Wechsel des Abschlussprüfers nach spätestens 10 Jahren. Auch nach der EU-APrVO sollte der Abschlussprüfer nach 10 Jahren gewechselt werden, Deutschland pflegt aber eine nationale Ausnahme. Aus Sicht der SdK ist die EU-Regel auch den Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus zu erneuern sinnvoll, so wie dies bei den Aufsichtsräten ja inzwischen auch der Fall ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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