Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.02.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da die Ausschüttungsquote 40 % des Bilanzgewinns umfasst. Somit werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg mit einer Dividende von 0,7 Euro beteiligt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Präsenzsitzungen und zwei Telefonkonferenzen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da die Metropol Audit GmbH noch nicht länger als 10 Jahre die Fortec AG prüft und keine zusätzlichen Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden und ein unabhängiges Prüfungsergebnis erwarten lassen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs. 2 der Satzung, Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung von 5.000 Euro auf 15.000 Euro Vergütung per annum pro Aufsichtsratsmitglied scheint bei der Größe der Fortec AG noch angemessen und nachvollziehbar.

 

 

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Christoph Schubert, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner der Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR in Dortmund, wohnhaft in Dortmund,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Schubert scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Aufgaben eines Aufsichtsrats erfüllen zu können. Die SdK fordert grundsätzlich, dass Berufsaufsichtsräten nicht mehr als fünf Mandate innehaben und operativ tätige Personen nicht mehr als drei Mandate innehaben. Diese Vorgaben werden eingehalten. Daher scheint er auch zeitlich der Aufgabe gewachsen zu sein.

 

b) Herrn Dr. Andreas Bastin, Dr. Ing. Maschinenbau und Vorstandsvorsitzender der Masterflex SE, wohnhaft in Hamm,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Bastin scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Aufgaben eines Aufsichtsrats erfüllen zu können. Die SdK fordert grundsätzlich, dass Berufsaufsichtsräten nicht mehr als fünf Mandate innehaben und operativ tätige Personen nicht mehr als drei Mandate innehaben. Diese Vorgaben werden eingehalten. Daher scheint er auch zeitlich der Aufgabe gewachsen zu sein.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Betriebspachtvertrages mit der Distec GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Augsburger Str. 2b, 82110 Germering, vom 19. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es scheint sinnvoll für die Fortec AG sich zu konsolidieren. Daher wird der Bereich Datenvisualisierung nur noch in einer Gesellschaft gebündelt. Dies wird mit dem Betriebsverpachtungsvertrag an die Distec GmbH Vertrieb möglich gemacht.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Betriebspachtvertrages mit der Emtron electronic GmbH, Lise-Meitner-Straße 3, 64560 Riedstadt vom 19. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es scheint sinnvoll für die Fortec AG sich zu konsolidieren. Daher wird der Bereich Power Supply nur noch in einer Gesellschaft gebündelt. Dies wird mit dem Betriebsverpachtungsvertrag an die Emtron electronic GmbH möglich gemacht.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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