Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Absenkung der Dividende um 10 Cent gegenüber dem Vorjahr auf nur noch 60 Cent je Aktie ist zwar bedauerlich, gerade im Hinblick auf die gegenüber dem Vorjahr verbesserte Profitabilität. Allerdings sprechen die gestiegene Nettoverschuldung aus der anstehenden Fusion auf dem US-amerikanischen Markt und die anstehenden Investitionen in das 5G-Netz in der Tat für eine Absenkung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

ZustimmungBegründung: Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass alle wesentlichen Ertragskennziffern gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden konnten, besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Hinblick auf die Verbesserung der operativen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands nachgekommen ist.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2020 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Wahlvorschlag der Verwaltung, PWC, ist zweifellos für die Abschlussprüfung geeignet. Allerdings prüft die Gesellschaft die Telekom bereits seit 1996, weshalb aus Sicht der SdK ein Wechsel erforderlich ist, um eine zu große Vertrautheit zu vermeiden.

 

 

TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Hinblick auf die persönliche Eignung des Kandidaten liegen keine Einwendungen vor. Allerdings überschreitet er die aus Sicht der SdK erforderliche Grenze von drei AR-Mandaten für operativ tätige Personen, weshalb dem Wahlvorschlag keine Zustimmung erteilt werden kann.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Deutschen Telekom AG und der Telekom Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn vom 20. April 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es sich bei den involvierten Firmen um 100%-ige Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom AG handelt, ist davon auszugehen, dass die Übertragung von Geschäftsbereichen im Interesse der besseren operativen Steuerungsfähigkeit nicht mit Nachteilen für das Aktionariat verbunden ist.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das erste Quartal 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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