Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vor der Coronakrise vorgesehene Dividende von 2,40€ soll halbiert werden, um genügend Liquidität im Unternehmen zu halten. Im Zusammenhang mit dem Vergütungsverzicht des Vorstandes, dem Solidarpaket der Arbeitnehmer und der Tatsache, daß immer noch 50% des Bilanzgewinnes ausgeschüttet werden sollen, kann die SdK der Beschlussvorlage zustimmen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Prognose für 2019 wurde erfüllt, über den Geschäftsverlauf wird ausführlich berichtet. Es muss allerdings in der Hauptversammlung noch hinterfragt werden, welche Gegenmaßnahmen der Vorstand plant, um den starken Rückgang bei Umsatz, Cashflow und dem Ergebnis zu stoppen.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich zu sechs ordentlichen Sitzungen, bei einer Präsenz von 98%, kein Mitglied fehlte bei mehr als der Hälfte der Sitzungen. Jahresabschluss, Lagebericht und Dividendenvorschlag wurden geprüft und genehmigt. Der AR ist damit den wesentlichen Verpflichtungen nachgekommen. Besonders zu erwähnen ist die Verteidigung einer für die Aktionäre angemessenen Dividende in Krisenzeiten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht

 

Zustimmung

 

Begründung: KPMG prüft seit 2018. In der Berichtsperiode beliefen sich die reinen Prüfungshonorare auf 2 Mill. €, für weitere Beratungsleistungen auf 0,4 Mio. €. Die Kriterien der SdK hinsichtlich akzeptabler ununterbrochener Prüfungsdauer (weniger als 10 Jahre) und prüfungsfremder Leistungen (max. 25% vom Prüfungshonorar) werden gerade noch erfüllt. Idealerweise sollte sich die Tätigkeit des Abschlussprüfers aber auf den reinen Jahresabschluss konzentrieren, um eigenkommerzielle Prioritäten auszuschließen.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

1)

Dr. Christine Maria Bortenlänger wohnhaft in Pullach Geschäftsführender Vorstand, Deutsches Aktieninstitut e.V.

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Vorstand des Deutschen Aktieninstitutes kann Frau Dr. Bortenlänger als unabhängiger Kandidat betrachtet werden. Wir gehen davon aus, daß die Kandidatin auch weiterhin die Interessen der Aktionäre hinreichend und mit der notwendigen Expertise vertreten wird.

 

2)

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher wohnhaft in Berg Mitglied in diversen Aufsichtsräten

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat ist Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und es kann deshalb erwartet werden, daß Herr Dr. Nonnenmacher die Interessen der Aktionäre entsprechend der einschlägigen Regularien vertreten wird.

 

3)

Dr. Richard Pott wohnhaft in Leverkusen Mitglied in diversen Aufsichtsräten

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Pott verfügt durch seinen beruflichen Werdegang in der chemischen Industrie (Bayer AG) über die notwendige Branchen-Expertise und bei drei weiteren Mandaten in vergleichbaren Kontrollgremien auch über die zeitliche Kapazität zur Ausübung des Aufsichtsratsvorsitzes.

 

4)

Regine Stachelhaus wohnhaft in Herrenberg Mitglied in diversen Aufsichtsräten

 

Ablehnung

 

Begründung: Unbeachtlich ihrer fachlichen Expertise bekleidet Frau Stachelhaus bereits vier Mandate in anderen Kontrollgremien und ist darüber hinaus Director der SPIE SA und dort Vorsitzende des CSR-Commitees. Die SdK befürchtet hier ein Overboarding und lehnt die Kandidatin daher ab.

 

5)

Patrick W. Thomas wohnhaft in Buggiano, Italien Mitglied in diversen Aufsichtsräten bis 31. Mai 2018 Vorstandsvorsitzender der Covestro AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Richtlinien der SdK sehen eine dreijährige Cooling Off-Periode für ehemalige Vorstände vor, um Interessenskollisionen aufgrund zeitnaher vorausgegangener Vorstandstätigkeit zu vermeiden. Die SdK muss den Kandidaten daher ablehnen. Sollte die Kompetenz von Herrn Thomas benötigt werden, könnte er vorübergehend als Berater verpflichtet werden.


6)

Ferdinando Falco Beccalli wohnhaft in Zürich, Schweiz Vorstandsvorsitzender, Falco Enterprises AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Beccalli bekleidet bereits Mandate als Vorstandsvorsitzender, Operating Executive und zwei weitere Mandate als Board-Mitglied in anderen Unternehmen und Institutionen, sowie als Aufsichtsrat der Covestro Deutschland. Die SdK sieht hier ein Overboarding. Zu fragen ist auch, warum die Bestellung für nur ein Jahr erfolgen soll und deshalb nicht schon ein anderer Kandidat für eine normale Periode nominiert wurde.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2015, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die TOPs 7 und 8 sind gemeinsam zu behandeln, da die Richtlinien der SdK kumulierte Kapitalvorratsbeschlüsse bis maximal 40% des Grundkapitals bei vollem Bezugsrecht der Aktionäre samt Möglichkeit des Überbezugs vorsehen. Die unter 7 + 8 beantragten Beschlüsse sehen insgesamt die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung von bis zu 50%, Bezugsrechtausschluss und auch eine Sacheinlage (SdK -Richtlinie bis max. 25% v. Grundkapital) vor. Zudem gibt es vom Management keinerlei Hinweis darauf, welche konkrete Strategie unter Einbeziehung von Kapitalmaßnahmen verfolgt werden soll. Die Einlassungen unter TOP8 zum Verwässerungsschutz sind nicht verbindlich genug. Die SdK lehnt TOP7 in Zusammenhang mit TOP8 ab, weil bei vollständiger Ausnutzung eine starke Verwässerung des Aktienbestandes die Folge sein könnte.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2015 und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussfassung, das Bedingte Kapital in Höhe von 10% vom Grundkapital festzusetzen, sowie der entsprechenden Möglichkeit zur Ausgabe von Wandel/ Optionsschuldverschreibungen, stimmt die SdK in der vorgelegten Fassung als unbedenklich zu.

 

 

TOP 9 Änderung der Satzung in §§ 3, 14 und 15 Absatz 2 zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung folgt den Vorgaben von ARUGII.

 

 

TOP 10 Änderung der Satzung in §§ 10, 15 und 16

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung sieht eine Anpassung der Rechte und Verhaltensweisen von Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären an die Kommunikation mittels digitaler Teilnahme vor.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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