Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 a Absatz 1, 315 a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz der Corona Krise plant die BASF die Dividende um € 0,10 auf € 3,30 zu erhöhen. BASF hat ein sehr gutes Kreditrating, hat die Liquiditätsposition deutlich ausgeweitet und im ersten Quartal noch halbwegs ordentliche Ergebnisse erzielt, so dass die Dividendenzahlung weder den Fortbestand des Unternehmens gefährdet, noch die Handlungsfähigkeit einschränken sollte. Von daher begrüßt die SdK die Dividendenzahlung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategisch ist BASF gut positioniert, die Finanzierung ist solide und BASF hat schnell auf die Krise reagiert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategisch ist BASF gut positioniert, die Finanzierung ist solide und BASF hat schnell auf die Krise reagiert. 2019 war trotz des schwierigen Umfeldes ein ordentliches Jahr für die BASF und es wurden durch Zukäufe und Verkäufe wichtige Weichen gestellt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 2006 und damit länger als 10 Jahre. Ab dieser Grenze sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bedroht, auch wenn innerhalb der Zeit das Prüfteam gewechselt hat.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation von Herrn Bock steht außer Frage. Die SdK fordert jedoch generell eine 3-jährige Cooling-Off Periode beim Wechsel eines Vorstands in den Aufsichtsrat, auch um die Gefahr einer "Selbstkontrolle" zu verhindern. Herr Bock soll jedoch bereits nach zwei Jahren in den Aufsichtsrat gewählt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Großen und Ganzen orientiert sich das neue Vergütungssystem an den Vorgaben des Corporate Governance Kodex und entspricht damit in vielen Punkten den Anforderungen der SdK. Allerdings beinhaltet der Vorschlag eine Altersversorgung von Maximal € 500 Tsd, wohingegen der maximale Anteil nach den Richtlinien der SdK im Beispiel der BASF Maximal € 180 Tsd betragen sollte. Die SdK möchte die Altersversorgung mehr in Einklang "normaler" Mitarbeiter bringen, die ca. 20-30 Jahre für eine volle Versorgung beschäftigt sein müssen.

 

 

TOP 8 Änderung von § 10 Ziffer 2 der Satzung zur Bestellungsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als 12 Jahre Mitglied sein dürfen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die SdK erlaubt hier sogar 15 Jahre.

 

 

TOP 9 Änderung von § 14 Ziffern 3, 5 und 7 der Satzung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie von der SdK gefordert sollen die Aufsichtsräte eine reine fixe Vergütung erhalten. Zusätzlich werden die Aufsichtsräte verpflichtet, einen Teil der fixen Vergütung in Aktien anzulegen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Formale Verlängerung der bisherigen Regelung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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