Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Erneut wird die Dividende um 20 % auf den Rekordwert von 1,20 € erhöht. Die Ausschüttungsquote liegt wiederum bei ungefähr 30 %. Bei einer Eigenkapitalquote von 42 % und einer Nettoliquidität von 115 Millionen Ende 2019 wäre eine höhere Ausschüttung möglich gewesen. In der Kombination von stetig steigenden Dividenden, einer konservativen Finanzpolitik und möglichen Aktienrückkäufen ist das gesamte Paket aktionärsfreundlich und völlig akzeptabel. Zumal gerade in Corona Zeiten ein Polster nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch Chancen eröffnet kurzfristig auf Marktschwankungen (z.B. im Einkauf) oder bei Akquisitionen zu reagieren.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In einer sich schnell wandelnden IT-Welt hat Bechtle nicht nur seine Position gehalten, sondern stetig Marktanteile gewonnen und ist damit zu einem der Größten Player geworden. Dabei konnte, in einem sehr wettbewerbsintensiven und von Preisdruck geprägten Umfeld die EBIT Marge bei 4.5% verteidigt werden. Nachdem die Vision 2020 - EUR 5 Mrd. Umsatz und 5% Marge bereits 2019 erreicht wurde ist Bechtle nun auf gutem Weg sein Ziel

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist strategisch sehr gut positioniert, sehr solide finanziert und die Aktionäre werden fair behandelt. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Allgemeine Anmerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder - wie bereits von der Verwaltung angekündigt - zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst & Young prüft seit dem Börsengang 2004. Zwar hat das Prüfteam 2014 gewechselt, jedoch sieht die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet, wenn dasselbe Unternehmen länger als 10 Jahre prüft.

 

 

TOP 6 Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Zustimmung

 

Begründung: Bisher hat Bechtle von der Möglichkeit des Aktienrückkaufs keinen Gebrauch gemacht und die Dividende stetig erhöht. Die SdK zieht zwar die Dividendenzahlung einem Aktienrückkauf grundsätzlich vor, will aber auch, gerade in schwierigen Zeiten, dem Vorstand ein hohes Maß an Flexibilität einräumen. Dies umso mehr, als Bechtle bisher keinen Anlass für Misstrauen gegeben hat.

 

 

TOP 7 Änderung der Satzung in Ziff. 9 (Einberufung, Sitzungen, Beschlüsse und Willenserklärungen des Aufsichtsrats), Ziff. 14 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und Ziff. 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung, Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gerade als IT-Unternehmen sollte Bechtle die Möglichkeit haben, bei Bedarf, moderne Kommunikationsmittel zu nutzen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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