Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Automobilbranche befindet sich zurzeit im technologischen Wandel. Welche Antriebsform am Ende des Jahrzehnts marktbeherrschend sein wird, ist aktuell nicht abzusehen. Ferner belastet aktuell das gesamtwirtschaftliche Umfeld aufgrund der Corona-Pandemie den Absatz von PKWs und Motorrädern die BMW-Gruppe. Alleine im ersten Quartal 2020 ist dieser um über 20 % eingebrochen. Daher stehen aktuell auch teilweise die "Bänder" in den Fabriken still und Teile der Belegschaft sitzen zuhause. Auch die Ratingagenturen haben zuletzt den "Daumen über der Gesellschaft" gesenkt. Trotz dieser schwierigen Situation muss die Gesellschaft weiterhin die Zukunft im Blick haben. Um diese ebenso erfolgreich gestalten zu können wie die Vergangenheit, ist in den kommenden Jahren neben viel Einsatz, Kreativität und Wissen auch viel Kapitaleinsatz nötig. Daher sollte in der derzeitigen Situation auf die Zahlung einer Dividende verzichtet werden. Damit senden die Eigentümer nicht nur ein Signal an die Bevölkerung und die politischen Entscheidungsträger, dass man in Zeiten, zu denen indirekte staatliche Unterstützungen gefragt sind, auch selbst bereit ist zu verzichten, sondern auch an die Mitarbeiter, dass es "fünf vor zwölf" ist, und auch diese ihren Einsatz zukünftig noch erhöhen müssen. Wir alle dürfen uns auf den Erfolgen der Vergangenheit nicht ausruhen

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Nicht alle Entscheidungen der letzten Jahre waren im Nachhinein betrachtet glücklich. Jedoch gehört dies zum normalen unternehmerischen Risiko dazu. Ob die Antriebsstrategie der BMW-Gruppe sich zukünftig auszahlen wird, und man die strengen Umweltvorgaben damit auch erfüllen wird können, wird die Zukunft zeigen. Es besteht jedoch keinerlei Zweifel, dass sämtliche Entscheidungen mit bestem Wissen und Gewissen erfolgt sind. Verfehlungen können hierbei nicht erkannt werden, so dass auch die deutlichen Rückgänge bei den Finanzenzahlen für das Jahr 2019 nicht gegen eine Entlastung sprechen. Daher kann diese erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden zudem einschneidende Personalmaßnahmen beschlossen, u.a. mit der Bestellung von Oliver Zipse zum CEO, und somit die Richtung auf mittlere Sicht vorgegeben. Daran und an der restlichen Arbeit des Gremiums gibt es keine großartigen Kritikpunkte, so dass der Entlastung zugestimmt werden kann.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen und ist weltweit tätig. Daher spricht generell nichts gegen deren Wahl. Jedoch sollten zukünftig keinerlei Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung mehr an PwC vergeben werden, da sonst durch die dadurch gezahlten Honorare Zweifel an der Unabhängigkeit von PwC aufkommen könnten.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

6.1 Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer, Penzberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, und

 

Zustimmung 

 

Begründung: Herr Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer hat als langjähriger Vorstand der BMW AG tiefe Kenntnisse vom Unternehmen und der Branche. Er ist bestens für die Aufgabe qualifiziert. Da er keiner anderen operativen Tätigkeit mehr nachgeht, sprechen auch die weiteren Mandate nicht gegen seine Wahl. Dieser kann somit zugestimmt werden.

 

6.2 Frau Anke Schäferkordt, Köln, Aufsichtsrätin, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet.

 

Ablehnung 

 

Begründung: BMW ist international tätig, hat aber einen nahezu deutsch besetzten Aufsichtsrat. Mehr Internationalität wäre hier sehr wünschenswert, um so auch die Ansichten bezüglich zukünftiger Entwicklungen von anders sozialisierten Personen mit in das Gremium zu bekommen. Ferner fehlt es an Personen, die in den Bereichen autonomes Fahren, IT-Infrastrukturen, Big Data, Elektromobilität operative Erfahrungen gesammelt haben. Frau Schäferkordt verfügt ohne Zweifel über eine sehr hohe Qualifikation und umfangreiche Erfahrungen als Aufsichtsrätin. Für eine Tätigkeit als Aufsichtsrätin bei BMW kommt Sie jedoch bei der aktuellen Struktur des Gremiums nicht in Frage.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine rein fixe Vergütung, da dies Interessenkollisionen unterbinden. Eine variable Vergütung könnte dafür sorgen, dass der Aufsichtsrat bilanzkosmetische Eingriffe duldet, um so seine eigene Vergütung zu maximieren. Daher erscheint eine rein fixe Vergütung angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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