Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.08.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, sowie des zusammengefassten Lageberichts für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach 1,50 im Vorjahr sollen 0,80 je Aktie als Dividende ausgeschüttet werden. In Krisenzeiten ist eine Ausschüttungsquote von 33 % des Konzerngewinns sehr zu begrüßen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Indus scheint auf Grund des diversifizierten Beteiligungsportfolios vergleichsweise glimpflich durch die Krise zu kommen. Der Vorstand erklärte bereits im letzten Jahr die Beteiligungen sturmfest machen zu wollen. Allerdings ist ärgerlich, dass für die seit Jahren schwächelnden drei Beteiligungen in der Fahrzeugtechnik und die Schweizer Beteiligung in der Metalltechnik anscheinend keine Sanierungs- oder Veräußerungslösungen gefunden werden und diese das Gesamtbild des Konzerns trüben und den Kurs belasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungspflichten hinreichend nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der zum siebten Mal prüfenden Ebner Stolz GmbH & Co.KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die des Honorars erscheint angemessen, über die Abschlussprüfung hinaus wurden keine sonstigen Leistungen erbracht.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt Aktienrückkäufe, insbesondere ohne konkreten Anlass, grundsätzlich ab und bevorzugt die Verwendung der Mittel für höhere Dividendenausschüttungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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