Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.08.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289f HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Zahlen der Gesellschaft haben weiterhin wenig Aussagekraft, da es immer noch kein Produkt gibt. Es ist der Gesellschaft aber bisher immer gelungen die weitere Finanzierung zu sichern. Ob es eventuell Versäumnisse gegeben hat, die zu den unbefriedigenden Ergebnissen der Phase 3 Studie geführt haben, muss noch auf der HV hinterfragt werden. Das Scheitern musste aber immer einkalkuliert werden.

 

 

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018  

 

Enthaltung

 

Begründung: Siehe TOP 2

 

 

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2019 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Da der AP bereits seit über zehn Jahren bei der Gesellschaft prüft, ist dringend ein Wechsel notwendig.

 

 

 

 

TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die Kandidatin als Fachfrau aus dem Pharma-Bereich kommt, erscheint sie erheblich geeigneter als ein Jurist für den AR zu sein.

Es ist aber sehr bedauerlich, dass der AR nicht zumindest auf vier Mitglieder erweitert wird wie dies bereits angedacht war, um mehr unabhängiges Fachwissen in den AR zu bringen und die Aktionäre besser zu beteiligen.

 

 

 

 

TOP 6 Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die Gesellschaft nur mit neuem Kapital fortführungsfähig ist, würde bei einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten die Zustimmung erfolgen. Wegen der möglichen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss erfolgt aber die Ablehnung.

 

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2011, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013-1, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-1, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-2 und die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015   

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufhebung des bedingten Kapitals ist sinnvoll und richtig.

 

 

 

 

TOP 8 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019-1 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Kapitalmaßnamen sind bei der Gesellschaft nur mit Bezugsrechten zustimmungsfähig.

 

 

 

 

TOP 9 Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019-2 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: In der bedrohlichen Lage der Gesellschaft überhaupt schon wieder an Aktienoptionen zu denken ist völlig indiskutabel. Erst einmal sollte die Gesellschaft endlich einen Mehrwert für die Aktionäre schaffen.

 

 

 

 

TOP 10 Anpassung ausgewählter Satzungsregelungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen sind unproblematisch für die Aktionäre.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.