Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Daimler AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 0,90 Euro/Aktie. Bei 1.069.837.447 Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 963 Mio. Euro und einen Anteil von 40,5 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses von 2.377 Mio. Euro.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar sind die Umsatzerlöse um 5,4 Mrd. Euro bzw. 3,2 Prozent auf 172,7 Mrd. Euro gestiegen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist jedoch um 6,8 Mrd. Euro bzw. 61,2 Prozent auf 4,3 Mrd. Euro gesunken. Entsprechend hat sich auch das – auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende – Konzernergebnis um 4,9 Mrd. bzw. 67,2 Prozent auf 2,4 Mrd. Euro verringert. Die Gründe sind vielfältig. Nicht alle sind selbstverschuldet, aber doch ungewöhnlich viele: das LKW-Kartell, das PKW-Kartell, der Abgas-Betrug, der Elektrifizierungs-Rückstand. Nur sind die Mängel nicht dem neuen Vorstand anzulasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der Vielzahl an Schwierigkeiten (s. TOP 3), des Stillstands bei der Aufarbeitung (s. Prüfung von Organhaftungsansprüchen im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell) sowie des weiteren Fest-haltens am früheren Vorstand bestehen erhebliche Zweifel an der Arbeit des Aufsichtsrats.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK ferner einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Der Wechsel sollte spätestens alle zehn Jahre erfolgen. Die KPMG AG prüft die Gesellschaft aber bereits seit über zwanzig Jahren. Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu sichern, fordert die SdK ferner eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie es, wenn die Honorare für andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen nicht mehr als 25 Prozent des Honorars für die Abschlussprüfungsleistungen betragen. Für Abschlussprüfungsleistungen hat die KPMG AG ein Honorar von 28 Mio. Euro erhalten; für weitere Leistungen 17 Mio. Euro. Das entspricht einem Anteil von 61 Prozent.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der COVID 19-Pandemie sind größere Versammlungen verboten. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung (‘HV) geschaffen, um überhaupt eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Zugleich ist die virtuelle HV mit einer erheblichen Einschränkung der Aktionärsrechte verbunden: Während der Hauptversammlung muss dem Aktionär – abweichend von 131 AktG – weder ein Rede- noch ein (Nach-)Fragerecht eingeräumt werden. Vor der Hauptversammlung eingereichte Fragen muss der Vorstand lediglich nach „pflichtgemäßem, freiem Ermessen“ beantworten (s. Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Pandemie-Gesetz v. 27.03.2020, BGBl. 2020, Teil I, Nr. 14, S. 569, 570). Die SdK trägt die Änderungen mit – soweit sie unumgänglich sind. Für aufschiebbare Beschlussgegenstände gilt das nicht. Bei ihnen fordert die SdK eine Vertagung auf die nächste reguläre Hauptversammlung. Das gilt insbesondere für Tagesordnungspunkte, die einem erheblichen Klärungsbedarf unterliegen. Auf die Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder trifft das zu. Die SdK erwartet daher eine Vertagung des Tagesordnungspunkts 6 auf die nächste reguläre Hauptversammlung. Bei Nichtabsetzung wird die SdK den Beschlussvorschlag der Gesellschaft ablehnen. Auch in der Sache bestehen erhebliche Einwände gegen das vorgeschlagene Vergütungssystem: Das ist beispielsweise die Beteiligung der Gesellschaft an der Altersvorsorge der Vorstandsmitglieder. Mit 15 Prozent der „Summe aus Grundvergütung und dem zum Abschlussstichtag ermittelten gesamten Jahresbonus für das jeweilige Geschäftsjahr“ (Daimler AG, Einberufung 2020, S. 17) ist sie deutlich zu hoch bemessen. Für angemessen hält die SdK einen Betrag von höchstens 5 Prozent der Grundvergütung bzw. 3 Prozent der Gesamtvergütung.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung
 
Begründung: Zwar bestehen an der fachlichen Eignung und der Unabhängigkeit von Herrn Timotheus Höttges keine Zweifel, wohl aber an der zeitlichen Verfügbarkeit: Herr Höttges ist als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG tätig, ist Mitglied im Aufsichtsrat zweier Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom AG sowie im Aufsichtsrat der Henkel AG & Co. KGaA und der FC Bayern München AG. Zustimmen würde die SdK der Wahl von Herrn Höttges nur, wenn er versicherte, eines der anderen Aufsichtsratsmandate zeitnah niederzulegen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Ein konkreter Anlass für den Erwerb eigener Aktien besteht nicht. Das belegt die – unter TOP 10 – vorgeschlagene gegenläufige Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen. Eine abstrakte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lehnt die SdK wegen der mit Ihnen einhergehenden Gefahren ab („Klumpenrisiko“ und Bewertungsrisiko, s. Daimler AG, Einberufung 2020, S. 27 unter TOP 8 b) aa)).

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Den Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien lehnt die SdK grundsätzlich ab.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung des Vorstands zu einer Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts birgt für die (Alt-)Aktionäre die Gefahr einer Verwässerung ihres Kapital- und Stimmenanteils. Zwar kann ein Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegen; entscheiden sollten darüber aber die Aktionäre. Dagegen führt die Schaffung eines bedingten Kapitals zu einer Verlagerung der Entscheidung auf die Geschäftsleitung. Daher stimmt die SdK der Schaffung eines bedingten Kapitals nur in engen Grenzen zu: Die Summe aus bedingtem und genehmigtem Kapital soll höchstens 25 Prozent des Grundkapitals betragen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 05.04.2018 ist der Vorstand jedoch bereits ermächtigt worden, das Grundkapital der Daimler AG um bis zu 1,0 Mrd. Euro bzw. 32,6 Prozent zu erhöhen („Genehmigte Kapital 2018“). Das „Bedingte Kapital 2020“ würde bei vollständiger Ausübung zu einer weiteren Erhöhung des Grundkapitals um 16,3 Prozent führen.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 11a und einen neuen § 13 Abs. 5 (Hauptversammlung – Bild und Tonübertragung, elektronische Teilnahme von Aktionären)

 

Ablehnung
 
Begründung: Die SdK trägt die – durch das Covid-19-Gesetz geschaffene – Möglichkeit zur Beschlussfassung ohne Aussprache nur für solche Beschlussgegenstände mit, die unaufschiebbar sind (zur Begründung s. TOP 6). Für die vorgeschlagene Satzungsänderung gilt das nicht. Über die Entbehrlichkeit einer Teilnahme der Aufsichtsräte an der Hauptversammlung (§ 11a Abs. 2 Satzung-Entw.) wird zu reden sein; ebenso über die „einzelne[n] ihrer Rechte“, die die Aktionäre künftig „ganz oder teilweise“ im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können sollten (§ 13 Abs. 5 Satzung-Entw.).

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (Hauptversammlung - Beschlussfassung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen eine Angleichung der satzungsmäßigen an die gesetzlich vorgesehenen Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse über die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern.

 

 

TOP 13 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der Daimler AG und der Mercedes-Benz Bank AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG und der Mercedes-Benz Bank AG bestehen keine Bedenken. Die Daimler AG hält sämtliche Aktien der Mercedes-Benz Bank AG.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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