TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet und befindet sich in einer finanziell anspruchsvollen Situation. Eine Dividenden-zahlung kommt daher nicht in Betracht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine eigenen Ziele nicht erreicht und konnte bis zum Abschluss des Geschäftsjahres auch keine überzeugende Unternehmensstrategie vorlegen. Dies betrifft nicht allein die Stahlproduktion, sondern sämtliche Geschäftsbereiche. Dass das Stahl Joint Venture erst im abgelaufenen Geschäftsjahr untersagt wurde, kann eine Entlastung angesichts anderweitiger strategischer Unsicherheit nicht begründen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben zwar nachgegangen und er berichtet ausführlich dar-über. Allerdings war der Aufsichtsrat nicht im Stande, eine gemeinsame Unternehmensstrategie zu formulieren und einvernehmlich zu verfolgen. Das Verhalten einzelner Organmitglieder, das dem Gesamtorgan zuzurechnen ist, war daher für den Unternehmenserfolg hinderlich, sodass eine Entlastung abzulehnen ist. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer erscheint geeignet und unabhängig. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat 1) Birgit A. Behrendt, Köln Aufsichtsrätin und Unternehmensberaterin Zustimmung Begründung: Die Kandidatin ist fachlich qualifiziert, unabhängig und zeitlich verfügbar. 2) Dr. Wolfgang Colberg, München Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH (bis 31.12.2019) Multiaufsichtsrat und Unternehmensberater (ab 01.01.2020) Ablehnung Begründung: Der Kandidat ist zwar fachlich qualifiziert und unabhängig. Aufgrund zahlreicher weiterer Mandate, teils als Vorsitzender, ist er aber nicht ausreichend zeitlich verfügbar. 3) Angelika Gifford, Kranzberg Multiaufsichtsrätin und Technologie Expertin Zustimmung Begründung: Die Kandidatin ist fachlich qualifiziert, unabhängig und zeitlich verfügbar. 4) Dr. Bernhard Peter Günther, Düsseldorf Finanz- und Personalvorstand, innogy SE Zustimmung Begründung: Der Kandidat ist fachlich qualifiziert, unabhängig und zeitlich verfügbar. 5) Friederike Helfer, Zürich Partnerin, Cevian Capital Limited Ablehnung Begründung: Die Kandidatin unabhängig und zeitlich verfügbar. Es sind aber keine Erfahrungen bezüglich der Leitung eines Industrieunternehmens vorhanden. Die Tätigkeit für Cevian kann dieses Defizit nicht ausgleichen. 6) Dr. Ingrid Hengster, Frankfurt a.M. Mitglied des Vorstands, KfW Bankengruppe Ablehnung Begründung: Die Kandidatin ist zwar fachlich qualifiziert und unabhängig. Aufgrund zahlreicher weiterer Mandate, teils als Vorsitzende, ist sie aber nicht ausreichend zeitlich verfügbar. 7) Martina Merz, Stuttgart Vorsitzende des Vorstandes, thyssenkrupp AG Zustimmung Begründung: Die Kandidatin ist fachlich qualifiziert, unabhängig und - nach Beendigung ihres Vorstandsmandats - wieder zeitlich verfügbar. 8) Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm, Michelau Unternehmensberater Ablehnung Begründung: Der Kandidat ist zwar fachlich qualifiziert und unabhängig. Aufgrund zahlreicher weiterer Mandate, teils als Vorsitzender, ist er aber nicht ausreichend zeitlich verfügbar. 9) Dr. Ingo Luge, Hannover Aufsichtsrat und Unternehmensberater Ablehnung Begründung: Der Kandidat ist zwar fachlich qualifiziert und unabhängig. Aufgrund zahlreicher weiterer Mandate, teils als Vorsitzender, ist er aber nicht ausreichend zeitlich verfügbar. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
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