Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Ausschüttungsvorschlag zustimmen, bemerkt aber, dass heuer lediglich 32 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet werden sollen. Bei einem normal verlaufendem Geschäftsverlauf geht die SdK von einer Ausschüttungsquote von 40- 60 % aus.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der weiteren Zukunftsausrichtung der AG stets Rechnung getragen.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, sowie der Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird dem Wahlvorschlag nicht zustimmen, da mit dem vorgeschlagenen Wechsel des Kandidaten vom Vorstand in den Aufsichtsrat eine Unabhängigkeit des Aufsichtsrats möglicherweise nicht gegeben ist. Ein gewählter AR wäre somit in der Situation die Geschäftsvorfälle zu kontrollieren, die er zuvor als Vorstand selbst beschlossen hat. Somit wäre der neue Vorstand ggfs. a. g. der intimen Kenntnis des Aufsichtsrats gehalten, dass zu tun, was ihm vorgegeben ist und nicht die aus seiner Sicht richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein guter Corporate Governance sieht daher eine "cooling-off-Periode" als Unterbrechung vor, die der Gesetzgeber auf zwei Jahre festgelegt hat.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wiederwahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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