Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2019



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Abstimmungspunkte

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die Gesellschaft hat in 2018 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 14,5 Mio. Euro und einen operativen Cashflow von 14,9 Mio. Euro erzielt. Die Eigenkapitalquote lag zum 31.12.2018 bei 70,5 %. Ferner ist die Gesellschaft frei von jeglichen Finanzverbindlichkeiten und konnte zum 31.12.2018 frei verfügbare Mittel in Höhe von 41,5 Mio. Euro ausweisen, was ca. 47 % vom Jahresumsatz des Jahres 2018 ausmacht. Daher wäre eine Vollausschüttung des Konzernjahresüberschusses angebracht, da die Gesellschaft die finanziellen Mittel nicht benötigt und sogar Negativzinsen zahlen muss. Die SdK hat daher einen entsprechenden Gegenantrag gestellt.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

a) Herrn Thomas Eichhorn und

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Vorstand leistet seit Jahren operativ gesehen eine exzellente Arbeit, jedoch werden die Interessen der freien Aktionäre in keiner Weise berücksichtigt, was zum Beispiel auch durch den erneuten Vorschlag, keinerlei Dividenden auszuzahlen, deutlich wird. Stattdessen lieber Negativzinsen zu zahlen ist in keinster Weise nachvollziehbar. Ferner wurde in 2018 das Delisting beschlossen, somit ist eine Entlastung nicht möglich.

 

b) Frau Hannelore Schalast

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Vorstand leistet seit Jahren operativ gesehen eine exzellente Arbeit, jedoch werden die Interessen der freien Aktionäre in keiner Weise berücksichtig, was zum Beispiel auch durch den erneuten Vorschlag, keinerlei Dividenden auszuzahlen, deutlich wird. Stattdessen lieber Negativzinsen zu zahlen ist in keinster Weise nachvollziehbar. Ferner wurde in 2018 das Delisting beschlossen, somit ist eine Entlastung nicht möglich.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

a) Dr. Paul-Stefan Freiling,

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein, ansonsten hätte er den Vorstand davon überzeugen müssen, eine angemessene Dividende auszuzahlen und auf ein Delisting zu verzichten. Aufgrund der aus Sicht der SdK fehlenden Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ist dessen Unterlassen jedoch nicht verwunderlich. Eine Entlastung kann somit nicht erteilt werden.

 

 

 

b) Isaac Larian und

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein, ansonsten hätte er den Vorstand davon überzeugen müssen, eine angemessene Dividende auszuzahlen und auf ein Delisting zu verzichten. Aufgrund der aus Sicht der SdK fehlenden Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ist dessen Unterlassen jedoch nicht verwunderlich. Eine Entlastung kann somit nicht erteilt werden.

Freigabe angefordert und erteilt

c) Jason Larian

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein, ansonsten hätte er den Vorstand davon überzeugen müssen, eine angemessene Dividende auszuzahlen und auf ein Delisting zu verzichten. Aufgrund der aus Sicht der SdK fehlenden Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ist dessen Unterlassen jedoch nicht verwunderlich. Eine Entlastung kann somit nicht erteilt werden.

 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: KPMG ist sicherlich qualitativ geeignet, die Abschlussprüfung vorzunehmen. Aufgrund des Umstandes, dass KPMG bereits seit mehr als zehn Jahren die Gesellschaft prüft, besteht die Gefahr, dass die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben sein könnte. Somit kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

 

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Beide Aufsichtsratsmitglieder haben in den letzten Jahren die aktionärsfeindliche Politik des Vorstands gegenüber den freien Aktionären mitgetragen. Ferner erscheinen beide nicht unabhängig gegenüber dem Großaktionär. Eine Wiederwahl ist deshalb nicht zustimmungsfähig.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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