Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 4, 315a Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2018

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2018

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Ausschüttung von 0,6 EUR je Aktie ist zuzustimmen, da die Ausschüttungsquote bei über 64 % liegt und somit im Zielkorridor der SDK. Außerdem werden 2,8 Mio. EUR auf neu Rechnung vorgetragen.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Unternehmen konnte im vergangenen Geschäftsjahr akquisitionsbedingt den Umsatz auf ca. 170 Mio. EUR steigern (Vorjahr 151,7). Das EBIT fällt um fast 30 % auf 9 Mio. EUR zurück. Dies resultiert aus dem Umsatzrückgang des margenstarken Softwaregeschäfts. Im Geschäftsjahr 2018 konnte dieses nicht wie gewöhnlich zum Umsatz und EBIT beitragen, da es zu Verzögerungen bei der Weiterentwicklung kam. Die Umsatzsteigerung (Gesamtbetrachtung), die Investitionen in neu Software und Beteiligungen, die Gewinnausschüttung sowie die solide Finanzierung (EK-Quote 49,4 %) tragen dazu bei, dass der Vorstand entlastet werden kann. Allerdings sollten die stagnierenden Umsätze in Teilbereichen des Unternehmens sowie der rückläufige Gewinn für die nächst HV im Auge behalten werden.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht ordentlichen Sitzungen getagt in der alle Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend waren. Hinzu kommt eine Telefonkonferenz bezüglich der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Die aktuelle Entwicklung des Unternehmens sowie die regelmäßigen Sitzungen sprechen für die Entlastung des Aufsichtsrates.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer wird zugestimmt. KPMG löst die seit 2009 prüfende BDO AG ab.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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