Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.11.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung: Die Dividende von 0,50 Euro je Aktie bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie wurde in den letzten Jahren immer leicht erhöht. Die Ausschüttungsquote liegt mit 36,3 % leicht unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzerngewinns. Wir stimmen trotzdem zu, damit der Gesellschaft ausreichend Mittel für Investitionen und zukünftige Akquisitionen zur Verfügung stehen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat ihr Ergebnis gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil gehalten. Das Ergebnis je Aktie sank leicht von 1,40 Euro auf 1,38 Euro. Die erneut gestiegenen Personal- und Sachkosten wirkten sich dämpfend aus. Der Umsatz konnte um 3,9 % auf 337,2 Mio. Euro gesteigert werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands und der Gesellschaft ausweislich des Aufsichtsratsberichts hinreichend wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Vorjahr fand ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft zur RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft statt. Gegen eine Wiederwahl bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Nick Reh, Trier, lic. oec. HSG, Mitglied des Vorstands der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, sowie Sprecher des Vorstands der Günther und Käthi Reh Stiftung, Trier,

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Herrn Reh in den Aufsichtsrat.

 

b) Frau Monika Schulze, Bonn, Global Head of Customer and Digital Office der Zurich Versicherungsgruppe,

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Schulze wurde 2017 erstmals in den Aufsichtsrat gewählt. Es spricht nichts gegen ihre Wiederwahl.

 

c) Herrn Dr. Wilhelm Seiler, München, Rechtsanwalt als Einzelanwalt,

 

Enthaltung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl könnte sein fortgeschrittenes Alter von 70 Lebensjahren sprechen. Auf der Hauptversammlung wird dieses und die Frage wie lange Herr Dr. Seiler kandidierte kritisch zu hinterfragen sein.

 

d) Herrn Eduard Thometzek, Bad Honnef, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Zürich Beteiligungs AG (Deutschland), Frankfurt am Main,

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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