Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Ausschüttungquote (ca. 35 %) für das Jahr 2018 liegt zwar unter der von der SdK geforderten Bandbreite (40 %- 60 %) , aber durch die Herausforderungen in der Automobilbranche ist eine konservative Ausschüttungpolitik zu begrüßen. In den Folgejahren und bei Abnahme der Branchenunsicherheiten sollte die Dividende den Zielkorridor aber erreichen.

 

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Wichtige Finanzkennzahlen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr gesteigert werden, allein der Auftragseingang legte zum VJ um 21,8 % zu. Es spricht nichts gegen die Entlastung des Vorstands.

 

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der AR kam in insgesamt 6 Sitzungen zusammen, bei einer Präsenzquote von 97 %. Die Themen des Aufsichtsrats finden sich im AR-Bericht im nötigen Umfang wieder.

 

 

 

TOP 5 Satzungsänderung zum Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Ein Entsendungsrecht wird abgelehnt, da dadurch den restlichen Aktionären die Möglichkeit zur Mitbestimmung des Aufsichtsratspostens genommen wird. Zudem ist eine Debatte über die Qualifikation der Person und deren Fachkenntnisse nicht mehr gegeben.

 

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers spricht nichts. PwC hat zwar andere Beratungsleistungen erbracht, diese aber nur in sehr geringem Umfang.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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