Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.07.2019



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TOP 1 Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Feststellung des Jahresabschlusses sprechen.

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Von einer Entlastung wird hauptsächlich wegen dem im Jahr 2018 durchgeführten Rechtsformwechsel abgesehen. Die versprochenen positiven Effekte sind nicht eingetroffen, sodass am Ende nur eine Stärkung des Managements zu Lasten der Aktionäre zu Buche steht. Es wird hinterfragt, inwiefern das Management die Aktionäre mit den versprochenen positiven Effekten getäuscht hat.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Als IT-Zulieferer mit Schwerpunkt Automobilbranche spürte das Unternehmen in 2018 starken Gegenwind. Der Umsatz sank um knapp 5 Prozent und der Konzernjahresüberschuss brach um 66 Prozent ein. Von einer Entlastung wird hauptsächlich wegen dem im Jahr 2018 durchgeführten Rechtsformwechsel abgesehen. Die versprochenen positiven Effekte sind nicht eingetroffen, sodass am Ende nur eine Stärkung des Managements zu Lasten der Aktionäre zu Buche steht. Es wird hinterfragt, inwiefern das Management die Aktionäre mit den versprochenen positiven Effekten besänftigen wollte.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Aufsichtsrat erfüllt zahlreiche Vorschriften einer guten Corporate Governance nicht oder mangelhaft. Es wird kritisiert, dass Aufsichtsratsmitglieder u.a. eine variable Vergütung erhalten, die nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung, sondern ausschließlich vom Erfolg des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig ist. Weiterhin fehlen Kompetenzprofil und Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Ebenfalls wird dem Aufsichtsrat aus dem unter TOP 2 angeführten Grund in Bezug auf den Rechtsformwechsel eine Entlastung verweigert.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Neben den Kosten für die Prüfung der Berichte erbrachte der Abschlussprüfer Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von 40 Prozent des Prüfungshonorars. Aufgrund der hohen Beratungsleistungen ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers eingeschränkt. Der Aspekt der Unabhängigkeit ist klar einem möglichen Kostenaspekt überzuordnen.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des von der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014 unter TOP 8 beschlossenen und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 unter TOP 5 geänderten Aktienoptionsprogramms sowie Änderung der bedingten Kapitals I mit entsprechender Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Ausübungsmöglichkeiten des bestehenden Aktienoptionsprogramms sollen geändert werden. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Anpassung sprechen.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des von der Hauptversammlung vom 30. Juli 2015 unter TOP 5 beschlossenen und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 unter TOP 6 geänderten Aktienoptionsprogramms sowie Änderung der bedingten Kapitals 2015/I mit entsprechender Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Ausübungsmöglichkeiten des bestehenden Aktienoptionsprogramms sollen geändert werden. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Anpassung sprechen.

 

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Schon jetzt besteht ein hoher Bestand an eigenen Aktien von rund 6%. Es sind keine Gründe ersichtlich diesen weiter aufzustocken. Überschüssige Mitteln sollten für die Ausschüttung einer Dividende verwendet werden.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.