Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Hauptversammlung stimmt über die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 2,15 bzw. EUR 2,17 je dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie ab. Zwar verringert sich die Ausschüttungsquote deutlich, vor dem Hintergrund einer konstanten Erhöhung der Dividende, wird TOP 2 zugestimmt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Sixt SE hat im Geschäftsjahr 2018 wiederum ein Rekordjahr erzielt und ist in der Branche den Wettbewerbern bezüglich der wirtschaftlichen Kennzahlen und der bilanziellen Situation deutlich überlegen. Es gibt keinerlei Ansatzpunkte, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen würden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im Rahmen ihrer Sitzungen nachgekommen sind. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Deloitte GmbH prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Sixt SE. Aus Sicht der SdK sollte mindestens alle zehn Jahre die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewechselt werden, um die Unabhängigkeit des Prüfers und des prüfenden Unternehmens sicherzustellen. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.