Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK folgt dem Verwaltungsvorschlag, da der Vorstand erkennbar seinen Richtungswechsel fortgesetzt hat. Die erzielte Umsatzsteigerung und der weiterhin positive Cash Flow sind zukünftig durch einen weiteren Volumenanstieg sowie eine Margenverbesserung zu optimieren.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen den Vorschlag der ersten Wahlwiederholung des Wirtschaftsprüfers.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I sowie die Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der vorgeschlagene Beschluss der Kapitalerhöhung wird von der SdK abgelehnt. Die SdK trägt Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht bis zu 25 % des Grundkapitals, ohne Bezugsrecht bis zu 10 % des Grundkapitals mit, wobei alle Vorratskapitalia zusammenzurechnen sind. Lt. Satzung der AG § 3 Abs. 3 besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals und somit in Höhe von 3.872.044,00 € und ferner in § 3 Abs. 5 eine weiteres bedingtes Kapital II in Höhe von 230.000,00 €. Somit sind alle aus Sicht der SdK zu gewährenden Kapitalia bereits eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Kapitalerhöhung trägt die SdK nicht mit.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften im Rahmen eines Performance Share Plan (Manz Performance Share Plan 2019) und die Schaffung eines bedingten Kapitals III sowie die Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab und fordert stattdessen die Herausgabe von Aktien zum Börsenkurs (ggfs. für Mitarbeiter mit Abschlag). Hier wird aber der Eindruck genährt, dass die Gesellschaft mit Ihren Gremien sich zunehmend um ihr eigenes Wohl sorgt. Da seit Gründung der Gesellschaft für die Aktionäre kein erkennbarer Vorteil ersichtlich ist, weigert sich die SdK, einer fortgesetzten Vergütungssteigerung einseitig für den Vorstand und das Führungsteam unter Vernachlässigung der Aktionäre zuzustimmen.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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