Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Uzin Utz AG und den Konzern mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Gesellschaft schüttet 1,30 € an Dividende aus. Damit beträgt die Ausschüttungsquote 48 % vom Konzernergebnis.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Konzernumsatz hat sich von 295 Millionen auf 345 Millionen erhöht. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich um 3,5 Millionen verringert wegen erhöhten Rohstoffkosten und Transportkosten und aufgrund eines einmaligen Schadensersatzfalles. Die Mitarbeiteranzahl konnte um ca. 150 gesteigert werden. Das Unternehmen konnte seine Marktanteile behaupten und zugewinnen.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen beraten und überwacht.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von Abschnitt D., § 8 Abs. 1 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Erweiterung des Aufsichtsrates von vier auf sechs Mitglieder ist im Grunde sinnvoll. Damit kann zusätzliches Wissen und Erfahrung in das Aufsichtsratgremium eingebracht werden. Da vorrausichtlich das mittelfristige Ziel, Umsatz 400 Millionen im Jahr 2020, erreicht wird, geht die Erweiterung des Aufsichtsrates auf 6 Mitglieder mit der entsprechenden Umsatzentwicklung und auch der Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den USA einher.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zweier weiterer Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin Frau Klußmann ist direkt mit 4,13 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Sie steht mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Vorstandsmitgliedern in einem verwandtschaftlichen Verhältnis. Es wird zu klären sein, auch im Hinblick auf den Lebenslauf von Frau Klußmann, ob Sie die fachliche Qualifikation für die Tätigkeit im Aufsichtsrat mitbringt. Davon wird die Zustimmung oder Ablehnung in der Hauptversammlung für Ihre Wahl abhängig gemacht. Der weitere vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat Herr Wiegmann ist CEO einer Gesellschaft, die indirekt 26 % am Grundkapital der Uzin Utz AG hält. Es wird davon ausgegangen, dass er über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen für die Aufsichtsratstätigkeit verfügt. Deshalb Zustimmung. Generell wird in der Hauptversammlung zu dem Tagesordnungspunkt zu klären sein, welche Kriterien für die Wahl der genannten Aufsichtsratskandidaten gesprochen haben.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung sowie entsprechende Satzungsänderungen

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die Gesellschaft hat ein Grundkapital in Höhe von 15, 1 Millionen. Dieses soll mit der Möglichkeit der Bareinlagen- und/ oder Sacheinlagenerhöhung um bis zu 3 Millionen erhöht werden, d.h. um bis zu ca. 20 % des Grundkapitals. Die SdK trägt grundsätzlich bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht bis 25 % des Grundkapitals den Beschluss mit. Bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen trägt die Sdk den Beschluss bis zu 10 % des Grundkapitals mit, da ein Bezugsrechtsausschluss bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen immanent ist.

 

 

 

TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfung beträgt 161.000,00 €. Sonstige Leistungen wurden in Höhe von 4.000,00 € erbracht. Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft das Unternehmen seit dem Jahr 2005, d.h. über den von der SdK noch als akzeptablen Zeitraum von 10 Jahren hinaus.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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