Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung in Höhe von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,60 Euro je ‌Aktie vor. Bei 2,3 Mio. Aktien entspricht das einer Ausschüttungssumme von 3,7 Mio. Euro oder 59,4 Prozent des Jahres­über­schusses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat den Anschlusswert leicht erhöht und das Leitungsnetz geringfügig erweitert.  Der Wärmeabsatz und die Stromerzeugung sind gleichwohl gesunken. Insofern sind die Steigerung der Wärmeerlöse (+ 3 Prozent) und der nur leichte Rückgang der Stromerlöse (- 1 Prozent) allein auf die Erhöhung der Wärme- und Strom-Preise zurückzuführen. Erheblich gesunken sind das Betriebsergebnis und der Jahresüberschuss (- 15 Prozent). Ursächlich war ein erheblicher Anstieg des Materialaufwands (+ 19 Prozent /‌ + 2,5 Mio. Euro), insbesondere der Kosten für den Wärmebezug (+ 32 Prozent). Für 2019 erwartetet der Vorstand sogar einen „Anstieg der Kosten [bei den Materialaufwendungen] um rd. 25 % aufgrund steigender Kosten für den Wärmebezug [um] + 45 %“ (Geschäftsbericht 2018, S. 23). Insofern gilt es, die Auswirkungen des „im Vorjahr verlängerte[n] Wärmebezugsvertrag[s] zwischen FHW und Vattenfall“ zu beachten, vor allem die „geänderte Entgeltstruktur“ (Geschäftsbericht 2018, S. 16).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. In 2018 ist er zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Gegenstand der Beratungen waren u.a. die Teilnahme an Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die Verwendung zeitweiser Überschüsse, mögliche Terminmarktgeschäfte und die Vermietung des Grundstücks.

 

 

TOP 5 Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Bewerber sind Vertreter der Hauptaktionärin Vattenfall Wärme Berlin AG. Sie hält 80,80 Prozent der Aktien an der Gesellschaft. Dr. Tanja Wielgoß ist deren Vorstandsvorsitzende,  Stefan Preidt deren Leiter des Bereichs Vertrieb und Uwe Scharnweber deren Leiter des Bereichs Fernwärmesystem. An der fachlichen Eignung und zeitlichen Verfügbarkeit der Bewerber bestehen keine Bedenken. Mit Dr. Frank Rodloff verbleibt zudem ein unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen, fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Erfolgen sollte er spätestens alle zehn Jahr. Die Ernst & Young GmbH prüft die Fernheizwerk Neukölln AG aber bereits seit über zehn Jahren. Hinzu kommt, dass die Ernst & Young AB zugleich Abschlussprüfer der Hauptaktionärin Vattenfall AB ist (vgl. Vattenfall AB, Annual and sustainability report 2018, pp. 148-151).

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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