TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es fällt schwer, bei einem Bilanzgewinn von € 26,7 Mio. zuzustimmen, keine Dividende auszuschütten. Die wirtschaftliche Entwicklung ist derzeit schwierig und die Begründung der Verwaltung, dass bedingt durch den derzeit negativen Cash-flow eine Dividendenzahlungen durch Kreditaufnahme zu finanzieren, ist wirtschaftlich sicherlich nicht sinnvoll. Als SdK hätten wir es begrüßt, wie in manchen Vorjahren, Berichtigungsaktien bzw. eine Aktiendividende auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die vorgelegten Zahlen und die Entwicklung der Gesellschaft ist bei dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld akzeptabel. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Entsprechend dem Bericht des Aufsichtsrates ist dieser seiner Verpflichtung zur Beratung und Kontrolle nachgekommen. TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Frau Dietrich verfügt über die notwendige Qualifikation. Somit ist dem Vorschlag zuzustimmen. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Wiederwahl von Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird unterstützt. Gründe, die gegen die Wiederwahl sprechen, sind nicht erkennbar. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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