Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.08.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar konnten die ursprünglichen Ziele nicht erreicht werden. Dennoch hat der Vorstand erneut ein positives operatives Ergebnis erzielen können. Ferner hat die Gesellschaft zumindest wieder Ideen und Konzepte entwickelt, wie man sich für die kommenden Jahrzehnte aufstellen möchte. Dass die ambitionierten Ziele nicht sämtlich erreicht werden konnten, dürfte nachvollziehbar sein. Aber erste Erfolge zum Beispiel im Bereich Health Care konnten bereits erzielt werden. Es spricht also nichts gegen die Entlastung der Vorstandsmitglieder.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt zehn Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht. Ferner stand er diesem bei der Ausrichtung des Unternehmens zur Seite. Kritisch zu hinterfragen ist die Personalauswahl, hat doch der Finanzvorstand das Unternehmen in 2018 bereits nach nur elf Monaten wieder verlassen. Dies ist jedoch allein kein Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese ist bestens geeignet, als Abschlussprüfer für die Gigaset AG tätig zu werden. Jedoch sollte in naher Zukunft ein Wechsel des Prüfungsunternehmens in Betracht gezogen werden, da PwC nun schon zum zehnten Mal bestellt wird.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

1. Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, Geschäftsführer LFH Consultancy Company Limited, Brisbane, Australien

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

2. Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und Unternehmensberater, Paris, Frankreich

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

3. Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Senior Manager bei ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fürstenfeldbruck

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

4. Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann, Peking, Volksrepublik China

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

5. Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Beraterin der Goldin Real Estate Financial Group Hong Kong, Volksrepublik China

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

6. Barbara Münch, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin bei AssetMetrix GmbH, München

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 7. Herrn Rainer Koppitz, CEO der KATEK SE Group, München als Ersatzmitglied zu wählen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratskandidaten scheinen über die nötige Qualifikation und die zeitlichen Kapazitäten zu verfügen, um als Aufsichtsrat der Gigaset AG tätig werden zu können. Damit Frau Münch und Herrn di Fraia auch Personen vorgeschlagen werden, die als unabhängig vom Großaktionär angesehen werden können, geht der Vorschlag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so in Ordnung.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019, Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4.3

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über umfangreiche Kapitalvorratsbeschlüsse. Auch wenn eine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses auf 20 % des Grundkapitals vorgesehen worden ist, ist nicht erkennbar, für was die Gesellschaft weitere Vorratsbeschlüsse benötigen sollte.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019, Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4.4

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über umfangreiche Kapitalvorratsbeschlüsse. Auch wenn eine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses auf 20 % des Grundkapitals vorgesehen ist, ist nicht erkennbar, für was die Gesellschaft weitere Vorratsbeschlüsse benötigen sollte.

 

 

TOP 8 Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei sämtlichen Änderungen handelt es sich um reine redaktionelle Änderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechte der Minderheitsaktionäre haben und die aufgrund der Begründung auch nachvollziehbar und sinnhaft erscheinen. Diesen kann zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.