Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Mit 0,75 € sollen mehr als die Hälfte des Konzernergebnisses als Dividende ausgeschüttet werden. Dies entspricht den Richtlinien (40-60% Ausschüttungsquote) und der Auffassung der SdK, grundsätzlich ca. die Hälfte eines Unternehmensgewinnes den Aktionären zukommen zu lassen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2018 war geprägt von zunehmendem Wettbewerbsdruck und damit einhergehenden Kostensteigerungen. Der Umsatz sank um 1Mio. € auf 97 Mio. und das Konzern-EBIT auf 12,1 von 15 Mio.€. Vor diesem Hintergrund konnte die Finanzlage stabil gehalten werden. Die Eigenkapitalquote beträgt 75%.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR traf sich zu vier Präsenzsitzungen und einer Telefonkonferenz, bei vollzähliger Teilnahme aller Mitglieder. Ausweislich des AR-Berichtes kontrollierte und beriet der AR den Vorstand in allen relevanten Angelegenheiten. Der AR hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Ebner&Stolz prüft ununterbrochen seit 2004. Nach den Richtlinien der SdK ist der Abschlussprüfer nach spätestens 10 Jahren ununterbrochener Tätigkeit zu wechseln, um ein unabhängiges Prüfungsverfahren auch weiterhin zu gewährleisten.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Die beantragte Ermächtigung sieht zu keinem Zeitpunkt ein Aktienvolumen vom mehr als 10% des Grundkapital für den Erwerb oder die Veräußerung eigener Aktien vor, was den Richtlinien (bis max.10%) der SdK entspricht. Die SdK zieht allerdings die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Wichtige Kriterien für die weitere Beurteilung sind das Vorhandensein eines ausreichenden Überschusses an Kapital und der Verwendungszweck der zurückzukaufenden Aktien. Dabei wird der Einzug der zurückgekauften Aktien von der SdK als der beste Verwendungszweck angesehen. Auf der HV wird der konkrete Verwendungszweck angefragt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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