Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289 a Absatz 1, 315 a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,30 Euro je Aktie stellt eine Ausschüttungsquote in Höhe von 39% des Konzern-Jahresüberschusses dar. Dies liegt nahe der Bandbreite der von der SdK empfohlenen Ausschüttungsquote von 40% – 60%. Aufgrund des bestehenden Transformationsprozess des Unternehmens und dem damit verbundenen Kosten, wird die Dividende als angemessen angesehen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung 

 

Begründung: Wie im Vorjahr belasten das Unternehmen die Budgetrestriktionen der zwei Großkunden Deutsche Bank und Barclays. Erneut erwischt die negative Entwicklung das Management auf dem falschen Fuß, da laut Prognose mit weniger starken Restriktionen gerechnet wurde. Unter anhaltenden hohen Restrukturierungskosten kommt das Management nur sehr langsam mit der Verbesserung der Kundenstruktur voran. Auch lässt sich der Fokus und eine handfeste Strategie anhand der Berichtserstattung kaum erkennen: fehlende Aktualisierung des Risikoberichts, veraltete Segmentstruktur, ersatzlose Streichung der mittelfristigen Prognose.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Zusätzlich zu der Begründung in TOP 3 kommen aufsichtsrechtliche Kritikpunkte hinzu, u.a. eingeschränkte Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitglieder aufgrund bestehender Beratungsverträge und keine Bildung von Ausschüssen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die erneute Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer. Allerdings fordert die SdK die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung. Dies erfolgte im vergangenen Jahr nicht, da bei der KPMG in hohem Maße sonstige Leistungen sowie Steuerberatungsleistungen, im Vergleich zu den Prüfungskosten in Höhe von rund 43%, in Anspruch genommen worden sind. Damit ist die Unabhängigkeit zwischen Prüfer und Geprüften aus Sicht der SdK nicht mehr uneingeschränkt gegeben.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der GFT Invest GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die GFT Invest GmbH wurde am 05. März 2019 gegründet und dient bisher lediglich als Vorratsgesellschaft, weswegen einer Zustimmung nichts im Wege steht. Es wird auf der Hauptversammlung aber näher hinterfragt, welche Absichten mit der Gesellschaft in Zukunft verfolgt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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