Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2019



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 a Abs. 1 bzw. § 315 a Abs. 1 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Seit dem 1. Oktober 2013 handelt es sich bei der CEWE um eine KGaA. Laut § 286 Aktiengesetz ist bei einer KGaA die Hauptversammlung für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Soweit ersichtlich sind die Abschlüsse und Berichte vollständig und fachlich kompetent aufgestellt und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2018 ist uneingeschränkt. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss gebilligt. Aus Sicht der SdK ist demnach an den vorgelegten Abschlüssen und Berichten nichts zu beanstanden.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, eine Dividende von 1,95 € je dividendenberechtigter Stückaktie bei einem erzielten Konzernergebnis je Aktie von 5,06 € auszuschütten. Dies sind 10 Eurocent mehr als im Vorjahr und entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp 40%; damit liegt sie am unteren Ende des von der SdK geforderten Zielkorridors. Die seit Jahren praktizierte Dividendenkontinuität in Form einer stetig steigenden Dividende begrüßt die SdK. Dem Dividendenvorschlag ist demnach seitens der SdK zuzustimmen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 war wiederum ein sehr erfolgreiches Jahr für CEWE. Alle wesentlichen Kennzahlen konnten verbessert werden. Bei fast allen Zielgrößen landete CEWE am oberen Ende der Planzahlen. Die Prognoseerfüllung und erfolgreiche Geschäftsentwicklung ist durchaus beeindruckend.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates hat der Aufsichtsrat unter anderem in fünf Sitzungen sowie in weiteren drei telefonischen Sondersitzungen seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle der Geschäftsleitung erfüllt. Der Aufsichtsrat hat somit auch zum Erfolg des Unternehmens wesentlich beigetragen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von BDO zum Abschlussprüfer spricht aus fachlichen Gründen nichts. Auch prüft BDO erst seit 2014 die Gesellschaft. Die sonstigen Beratungsleistungen liegen ebenfalls noch im von der SdK tolerierbaren Bereich von unter 25% gemessen an den reinen Abschlussprüfungskosten. Dennoch spricht sich die SdK für eine strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung aus, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit zwischen Abschlussprüfer und geprüften Unternehmen gewährleisten zu können.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin oder Mitglieder der Geschäftsleitung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 zur Bedienung des Aktienoptionsplans der Gesellschaft und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund des geringen Umfanges des Beschlussvorschlages sowie der Tatsache, dass die SdK Arbeitnehmerbeteiligungen ausdrücklich begrüßt, kann dem Vorschlag aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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