Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018

 

Zustimmung 

 

Begründung: Da das gezeichnete Kapital eingeteilt ist in 600.000 im Familienbesitz befindliche stimmberechtigte Stammaktien und 473.219 stimmrechtslose Vorzugsaktien (nur diese sind an der Börse notiert), drücken die nachstehend aufgeführten Abstimmungsempfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Es wird vorgeschlagen, die Dividende von im Vorjahr 2,10 € für Stammaktien (2,15 € für Vorzüge) auf nun 2,40 € (2,45 €) zu erhöhen. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 37% und erreicht damit fast den SdK Korridor von 40% - 60%.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den profitablen Wachstumskurs erfolgreich fortgesetzt. Der Umsatz stieg um 9% und die Eigenkapitalrendite beträgt mehr als 10%.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie aus seinem Bericht hervorgeht hat der Aufsichtsrat den Vorstand regelmäßig und umfassend kontrolliert sowie die Strategie und Planungen erörtert und genehmigt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Hauptversammlung hat laut Satzung über die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit zu beschließen. Die Grundvergütung besteht aus einem Festbetrag, der wie im Vorjahr unverändert € 20.000 betragen soll. Dies ist entsprechend der Größenordnung des Unternehmens ein fairer Vorschlag.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung hat einen Auswahlprozess durchgeführt. Danach schlägt der Aufsichtsrat vor, den bisherigen Abschlussprüfer erneut zu wählen. Dies wird auf der HV hinterfragt. Es wird davon ausgegangen, dass die Gründe für die erneute Wahl von Ebner Stolz plausibel sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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