Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie im Vorjahr soll wieder eine Dividende von € 0,65 je Aktie ausgeschüttet werden. Die Gesamtausschüttung von € 60,94 Mio. entspricht einer Ausschüttungsquote von 93,26% des AG-Bilanzgewinns bzw. 28,32% des Konzerngewinns.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem weiterhin schwierigen Marktumfeld und hohen Investitionen konnte das Ergebnisziel 2018 nach Steuern von mindestens € 200 Mio. nicht nur erreicht, sondern mit € 215 Mio. leicht übertroffen werden. Der Vorstand führt das Unternehmen umsichtig und vorausschauend.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle bisherigen Aufsichtsratsmitglieder stehen zur Wiederwahl. Bei allen Kandidaten scheinen die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Eignung und Vertretung der Interessen aller Anteilseigner erfüllt zu sein. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Herren Sauer, Schulz und Dr.Hagemann, die zweifelsohne aufgrund ihrer besonderen Sach- und Unternehmenskenntnisse weiterhin sehr wertvoll für die Gesellschaft sind, regen wir jedoch den vorzeitigen Rückzug dieser 3 Herren innerhalb der kommenden neuen 5-jährigen Amtsperiode aus dem Aufsichtsrat an.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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