Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2019



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH &Co. KGaA per 31. Dezember 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Feststellung des Abschlusses gibt es keine Bedenken. Dieser verfügt zudem über ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages soll prognosegemäß eine stabile „Basisdividende“ von 1,50 € je Stamm- und Vorzugsaktie ausgekehrt werden. Bei einem von 3,10 € auf 2,66 € je Aktie gesunkenen Konzernergebnis wird damit die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erfüllt.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet in einem immer herausfordernder werdenden Umfeld gute Arbeit beim zukunftsgerechten Umbau des bestehenden Terminalnetzwerkes gemäß der Bedürfnisse der neuaufgestellten Reedereikundschaft. Dieser führt resp. führte im Berichtsjahr zum Verkauf eines Terminals (Gioia Tauro), vielleicht künftig sogar zur Abwicklung eines anderen (Cagliari), aber auch zum Ausbau (Limassol) sowie Neubau (Tanger) oder zur Planung (Bandar Abbas) neuer Terminals. Auch die bestehenden deutschen Terminals müssen sich dabei an geänderte Kundenbeziehungen anpassen, was in Hamburg (CTH) nach Umschlagsverlusten an die Konkurrenz nun zu neuem Geschäft geführt hat und in 2019 führen wird. Die Aussichten im einzigen deutschen Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven dürften sich dabei vor dem Hintergrund der weiterlaufenden Veränderungen der globalen Containerflotte weiter verbessern. Positiv wertet die SdK zudem die nun beginnende Testphase zur Digitalisierung von Standorten, die die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns sichern helfen sollte. Der Umsatz in beiden Teilkonzern (CONTSHIP und EUROGATE) bewegte sich bei in Summe leicht gesunkenen Umschlägen und trotz der Herausforderungen mit den vor allem im italienischen Teilkonzern negativen Entwicklungen in Gioia Tauro und Cagliari auf dem Niveau der Vorjahre und zwar bei ca. 646 Mio. €. Dieser vergleicht sich mit 644 Mio. € bzw. 650 Mio. € und 620 Mio. € in den Vorjahren. Das Konzernergebnis je Aktie hat sich prognosegemäß nach dem guten Geschäftsjahr 2017 wieder auf das Niveau von 2016 zurückentwickelt, die Dividende liegt (s. TOP 3) auf dem avisierten Niveau. Sowohl der Konzern-Cashflow als auch die Bilanzrelationen sowie das implementierte, gut diversifizierte Geschäftsmodell des Konzerns überzeugen immer noch. Aus Aktionärssicht ist ferner auch der längerfristige TSR (Total Shareholder Return) ansprechend.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion in u.a. vier Sitzungen erneut verantwortlich ausgeübt.

 

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Neuwahl von Herrn Dr. Röhler und die Wiederwahl von Herrn Döhle bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Erhöhungsbeträge bestehen seitens der SdK keine Einwände, da die Aufsichtsratstätigkeit insgesamt und gerade in den letzten Jahren komplexer und damit auch zeitaufwändiger und haftungsträchtiger geworden ist.

 

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und vorsorglich für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Ein Wechsel der seit 1986 tätigen Abschlussprüfungsgesellschaft ist überfällig. Hinzu kommt, dass die Ernst & Young GmbH im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren vergleichsweise hohe Honorare aus abschlussfernen Beratungstätigkeiten generiert hat, was aus Sicht der SdK gleichfalls die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung beeinträchtigt. Die SdK fordert diesbezüglich eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so das Vertrauen in das erteilte Testat zu stärken.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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