Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, sowie des zusammengefassten Lageberichts für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie im Vorjahr sollen 1,50 Euro je Aktie ausgeschüttet werden. Da der Konzerngewinn von 3,37 auf 2,90 €/Aktie gefallen ist erhöht sich die Ausschüttungsquote auf ca. 52 % und entspricht somit der Forderung der SdK grundsätzlich die Hälfte des Gewinns an die Aktionäre auszuschütten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ergebnisziele konnten auf Grund von Wertmiderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte i.H.v. € 16,1 Mio nicht erreicht werden. Insgesamt scheint die Gesellschaft aber gut für die Zukunft aufgestellt. Es wird jedoch kritisch zu hinterfragen sein, wie mit den schwächelnden Beteiligungen, insbesondere im Segment Fahrzeugtechnik, umgegangen werden soll.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungspflichten hinreichend nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der zum sechsten Mal prüfenden Ebner Stolz GmbH & Co.KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird auf der HV jedoch kritisch zu hinterfragen sein, weshalb die Kosten um ca. 50 % angestiegen sind und weshalb nennenswerte Kosten für das Vorjahr angefallen und erstmals geringe Steuerberatungskosten angefallen sind

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2014 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Einem Vorratsbeschluss für Kapitalerhöhungen i.H.v. bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlagen, z.T. unter Ausschluss von bis zu 10 % der Bezugsrechte wird nicht zugestimmt. Die in den Abstimmungsrichtlinien zum Schutz der Aktionäre festgelegten Grenzen von 10 % bei Sach- und 25 % bei Bareinlagen werden deutlich überschritten

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.