Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht bei einem von 1,80 € auf 1,73 € gesunkenen Ergebnis je Vorzugsaktie die Ausschüttung einer gegenüber Vorjahr unveränderten Dividende auf Höchstniveau vor. Dieses entspricht einer Ausschüttungsquote von gut 28% und bewegt sich damit in der Spanne der implementierten Dividendenpolitik, die eine Ausschüttungsquote von 25 bis 30% des Konzernergebnisses vorsieht. Ausgehend von der Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär ist die Ausschüttungshöhe somit nicht ausreichend, die SdK trägt den Beschlussvorschlag zwecks weiterer Wachstumsfinanzierung gleichwohl mit.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jungheinrich-Konzern hat erneut sehr gute Zahlen beim Umsatz, der Produktion sowie beim Auftragseingang generiert und damit die insoweit abgegebenen Prognosen übertroffen. Ergebnisseitig wurden die Prognosen nach etlichen Jahren des Höhenfluges im Wesentlichen erreicht, wenngleich bei der wichtigen EBIT-Marge ein Mehrjahrestief bei 7,2% hingenommen werden musste. Gleiches gilt für den Marktanteil in Europa, der erneut von 21,5% auf 20,4% sank. Strategisch und technologisch ist der Konzern bei nach wie vor soliden Bilanzverhältnissen aus Sicht der SdK weiterhin gut aufgestellt. Aus Aktionärssicht ist die auf Höchstniveau stabil gehaltene Dividende sehr erfreulich, bietet aber für den nach Jahren des Höhenfluges und wohl nicht nur aus rein fundamentalen Gründen drastisch gesunkenen Aktienkurs und somit den TSR im Berichtsjahr keine wirkliche Kompensation. Insgesamt kann dem Vorstand erneut sehr ordentliche Arbeit im Berichtsjahr attestiert und daher Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines ausführlichen Berichts seiner Kontrollfunktion u. a. in fünf Präsenzsitzungen und diversen Ausschusssitzungen nachgekommen. Bewegung gab es bei den Vorstandspersonalia. Hier konnte Frau Neuß vom Wettbewerber Kion für das Technikressort gewonnen, Herr Erlach aus dem eigenen Hauses als Vertriebsvorstand verpflichtet und mit Herrn Dr. Brzoska die Nachfolgeregelung für den scheidenden Vorstandsvorsitzenden Frey eingeleitet werden. Auch in eigener Sache hinterlässt der bisherige und nun scheidende, verdiente Aufsichtsratsvorsitzende Peddinghaus mit dem Wahlvorschlag Frey ein bestelltes Haus. Mit Blick auf das von der SdK präferierte Leitbild von guter Unternehmensführung verbleiben aber analog zu den Vorjahren immer noch Aufgaben wie z. B. die Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung, die Abschaffung variabler Vergütungsbestandteile für Aufsichtsräte und die Aufgabe der Vorzugsaktien.

 

 

TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufsichtsratskandidat und „Noch-Vorstandsvorsitzender“ Frey ist fachlich und persönlich sicherlich geeignet dem Aufsichtsrat der Gesellschaft anzugehören sowie die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden auszufüllen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK die Wahl von Herrn Frey ohne Beachtung einer aus Haftungsgründen gebotenen Cooling-off Periode ab.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die SdK auch in diesem Jahr keine Einwände.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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