Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.02.2019



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TOP 1 Vorlage der Abschlussunterlagen

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Dividende sollen wie im Vorjahr 0,70 € je Stammaktie und Vorzugsaktie ausgeschüttet werden. Das entspricht 74 % des Konzerngewinns von 0,95 € je Aktie und erscheint, insbesondere angesichts der hohen Verschuldung, fast zu hoch. Aus Gründen der Dividendenkontinuität sowie einer einmaligen Ergebnisbelastung durch nicht cash-wirksame Geschäfts- und Firmenwertabschreibungen bei Real kann Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn sich die mit der Aufspaltung verbundenen Hoffnungen einer Ergebnisverbesserung nicht erfüllt haben und der Ausblick enttäuscht kann der Vorstand entlastet werden. Der eingeleitete Verkauf von Real und die damit einhergehende Fokussierung auf den Großhandel, erste Fortschritte im schwächelnden Russlandgeschäft sowie die starke Entwicklung im Belieferungsgeschäft lassen hoffen.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hinreichen nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG bestehen grundsätzliche Bedenken, da diese die Gesellschaft auch bereits vor der Aufspaltung seit 2006 prüft. Der SdK e.V. vertritt die Auffassung, dass nach spätestens 10 Jahren, neben den regelmäßig wechselnden Prüfungsteams, auch die Prüfungsgesellschaft zur Wahrung der Unabhängigkeit der Prüfungsergebnisse wechselt.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Frauen Sjöstedt und Soto sowie des Herrn Dr. Raas bestehen weder fachlich noch sonstige Bedenken.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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